Grenchen
Dem Verbrechen auf der Spur: Tausende pilgerten zum Tatort

Am 28. April 1936 wurde der Grenchner Landwirt Walter Ris (36) des Mordes an der italienisch-stämmigen Jolanda Ceretto angeklagt. Er beteuerte bis zum Schluss seine Unschuld. Dritter Teil der Serie über das Verbrechen vor 78 Jahren.

Fränzi Rütti-Saner
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Dem Verbrechen auf der Spur: Was geschah vor 78 Jahren in Grenchen?
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Die Solothurner Zeitung publizierte am 30. April 1936 Fotos von der Gerichtsverhandlung und der Tatortbesichtigung.
Die Polizei rekrutierte für die Suche nach der verschwundenen Jolanda Ceretto gar Arbeitslose. Auf dem Mohlerhof wurden sie instruiert. Bilder: zvg
Jolanda Ceretto, Opfer.
Auf dem Mohlerhof oberhalb Grenchen wohnte in den Dreissigerjahren Walter Ris mit seinem betagten Vater. Hier verschwand eine junge Frau. Bilder: zvg
Walter Ris, Verdächtigter.

Dem Verbrechen auf der Spur: Was geschah vor 78 Jahren in Grenchen?

sz/Archiv

Die Leiche der Jolanda Ceretto wurde am 12. März 1936 zwischen der Jauchegrube und dem Hühnerhof von Ris’ Hof vom arbeitslosen Gelegenheitsarbeiter Julius von Burg gefunden. Also ziemlich genau ein Jahr nach dem Verschwinden der hochschwangeren Frau. Ihre sterblichen Überreste waren in Kleider gehüllt und eingeschnürt. Bei der anschliessenden Obduktion kam ein fast ausgetragenes Kind in ihrer Bauchhöhle zum Vorschein. Eine Kugel wurde im Schädel entdeckt. Der Schuss musste von hinten unter dem linken Ohr an der Schädelbasis abgegeben worden sein. Die Waffe wurde der Frau brutal von hinten angedrückt. Jolandas Leiche musste kurz nach der Tat transportiert worden sein, Arme und Beine waren zusammengebunden. Es wurden keine Knochenbrüche festgestellt.

Bei der Exhumierung und der Tatortsicherung standen sich die Schaulustigen auf den Füssen. Die Staatsanwaltschaft liess über die Solothurner Zeitung in der Montagausgabe vom 16. März folgende Verlautbarung verbreiten: «Während des ganzen Tages (Sonntag, 15. März) sammelten sich um den polizeilich abgesperrten Hof des Ris mehrere tausend Personen, deren Neugierde am Abend dadurch befriedigt wurde, dass sie am geöffneten Grab der exhumierten Leiche passieren konnten. Die Disziplin des Publikums bei diesem Vorgang ist als mustergültig anzuerkennen.» Auch der Beschuldigte wurde an diesem Nachmittag vor den Auffindungsort geführt, in der Hoffnung, dass er nun hier ein Geständnis ablegt. Die Solothurner Zeitung beschrieb diesen Vorgang: «Der Angeklagte Walter Ris wurde vor die Leiche geführt. Ris bestritt mit einer nicht leicht zu verstehenden Kaltblütigkeit, von der Sache etwas zu wissen. Walter Ris steht offenbar nur eine Strafe bevor: lebenslängliche Zuchthausstrafe.»

Bereits während der Strafuntersuchung wurde der Verdächtige Walter Ris, der die Tat kategorisch abstritt, psychiatrisch begutachtet. Er wurde als primitiver und triebhaft veranlagter Mensch beschrieben, der mit einem angeborenen leichten Intelligenzdefekt behaftet sei. Er weise einen abnorm langsamen Verlauf seiner höheren geistigen Funktionen auf und sei damit in die Kategorie der leicht Debilen einzustufen. Es wurde jedoch darauf hingewiesen, dass seine Zurechnungsfähigkeit dadurch nicht beeinträchtigt sei. Am 17. März wurde Ris nochmals befragt. Man wollte ihm die Chance geben, ein Geständnis abzulegen. Auch sein Anwalt beriet ihn dahingehend, damit ein milderes Urteil erwirkt werden könnte. Ris wollte davon nichts wissen.

Ab dem 23. März drangen keine Nachrichten aus dem Schwurgericht mehr an die Öffentlichkeit. Als Grund wurde angegeben, man wolle die Geschworenen nicht beeinflussen. Am
28. März wurde auch noch Walter Ris’ alter Vater kurz in Untersuchungshaft gesetzt. Ihm wurde Begünstigung vorgeworfen, was aber nicht zu beweisen war.

Im Schwurgerichtsprozess, der am 28. April begann, musste sich neben Walter Ris wegen Mordes auch dessen Haushälterin Frieda Heiniger wegen falscher Zeugenaussage verantworten. «Ein grosser Tag», titelte die Solothurner Zeitung damals und beschrieb: «Der Platz vor und hinter dem Amtshaus ist voll von Leuten.» Vor Gericht wurde zunächst die Sache Heiniger verhandelt. Diese machte vor Gericht Aussagen, die ihren ehemaligen Arbeitgeber stark belasteten. Sie sagte, dass sie ab dem
7. März 1935 bei Ris eine offensichtliche Veränderung wahrgenommen habe. Er sei bedrückt gewesen. Am Abend des
10. März, um ca. 23 Uhr, – der Mordnacht –, nachdem sich Ris frühzeitig zum Schlafen verabschiedet hatte, habe sie vom Schopf oder von der Einfahrt her einen Schuss gehört. Aus Angst habe sie keine Nachschau gehalten. Sie habe Ris am Morgen darauf angesprochen und er meinte nur, sie habe wohl schlecht geträumt. Frieda Heiniger wurde daraufhin vom Vorwurf der falschen Zeugenaussage freigesprochen.

Ris bezeichnete seine Haushälterin daraufhin als Lügnerin und beteuerte, dass nur er die Wahrheit sage. Er und seine Nachbarin Frau Monbaron behaupteten, dass Jolanda Ceretto verschiedene Liebhaber gehabt hätte. Einer davon sei Otto Stähli gewesen, ein ehemaliger Knecht von Walter Ris. Es sei wahrscheinlich, dass Stähli der Vater des ungeborenen Kindes von Jolanda gewesen sei. Stähli wurde vorgeladen und nach seinem Alibi befragt. Es zeigte sich, dass er unmöglich der Kindsvater sein konnte, da er zum fraglichen Zeitpunkt gar nicht in Grenchen war.

Stähli bestritt auch, je ein Liebesverhältnis mit der Toten gehabt zu haben. Ris blieb aber dabei, dass sein ehemaliger Knecht Ceretto geschwängert habe, auch wenn dies klar nicht infrage kommen konnte. Auch als ein Liebesbrief von Ris an Jolanda Ceretto vorgelesen wurde, meinte er, man könne diesen Brief nicht als Liebesbrief bezeichnen. Beim Verlesen des Antwortbriefes der Ceretto an Ris, in – wie es damals hiess – «Italienerdeutsch», erklärte er, dass er den Brief nicht verstünde. Ris bestritt vehement, jemals der Frau Geld gegeben oder je mit ihr telefoniert zu haben. Überhaupt sei gar nie eine Frau bei ihm im Zimmer gewesen. In der Mordnacht habe er Jolanda Ceretto nicht gesehen. Bezüglich des Revolvers, den man in seinem Schlafzimmer fand, behauptete er, dass er mit der Waffe hin und wieder kranke Ferkel erschossen hätte.

Am 30. April 1936 wurde die Verhandlung nach drei Tagen geschlossen. Es wurden rund 50 Zeugen befragt und das Schwurgericht fällte folgendes Urteil: Walter Ris ist schuldig des Mordes. Er erhält eine lebenslängliche Zuchthausstrafe sowie zehn Jahre Einstellung der bürgerlichen Ehren und Rechte. Die Kosten der Untersuchung mit einer Gerichtsgebühr von 800 Franken wurden sämtliche dem verurteilten Ris auferlegt.

Als Zivilkläger traten die Eltern der Ermordeten und zwei Geschwister auf. Den Eltern wurden je 4000 Franken als Genugtuung und Vorsorgeschaden sowie für die Beerdigungskosten inklusive Grabstein zugesprochen. Den beiden Geschwistern wurde eine Genugtuung von je 1000 Franken zugesprochen. Ein langer, von der ganzen Schweiz mit grösstem Interesse verfolgter Prozess hatte damit seinen Abschluss gefunden.

Quellen: Anton Ris, «Mordfall auf dem Mohlerhof»; Wittwer, «Polizei Kanton Solothurn – eine bewegte Geschichte»; Solothurner Zeitung Ausgaben März/April 1936.