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Findet am kommenden Wochenende die jahrelange Diskussion über das Projekt Kocher-Büetiger-Haus in Büren a. A. ein gutes Ende? Die Zeichen dafür stehen gut.
Nachdem die Zukunft des als schützenswert eingestuften, aber teilweise baufälligen Gebäudes seit Jahren umstritten war, erhielt der Gemeinderat an einer a. o. Gemeindeversammlung 2019 den Auftrag, ein Projekt inklusive Evaluation eines Ersatzbaus für das Kocher-Büetiger-Haus zu erarbeiten, das mit einer umfassenden Schulraumplanung im Einklang steht. Ein neues, laut Botschaft des Gemeinderats «breit abgestütztes» Schulraumprojekt liegt nun zur Abstimmung vor.
Es sieht den Umbau sowie eine Erweiterung des schützenswerten Gebäudes an der Aarbergstrasse 26 vor. Dafür ist ein Gesamtkredit über 5,118 Millionen Franken zu genehmigen. Das Schulraumprojekt Kocher-Büetiger-Haus schafft Raum für eine Tagesschule mit 140 bis 160 Plätzen. Zusätzlich entsteht neuer Schulraum für die Primar- und Sekundarstufe.
«Durch die Umnutzung freigespielter Räumlichkeiten gewährleistet das Projekt eine zukunftssichere Schulraumentwicklung. Das Schulraumprojekt Kocher-Büetiger-Haus ermöglicht ausserdem die mittelfristige Planung der Infrastrukturprojekte Mehrzweckhalle und Sporthalle», heisst es in den Erläuterungen des Gemeinderates.
Durch das Schulraumprojekt entstehe wieder Platz in anderen Gebäuden. Insbesondere die Mehrzweckhalle müsse nicht mehr als Provisorium für die Tagesschule dienen und stehe wieder dem Vereinsleben und für Schulanlässe zur Verfügung.
Im Detail besteht der Verpflichtungskredit aus zwei Teilen: 4,850 Millionen Franken für die Sanierung, den Umbau und die Erweiterung des Gebäudes, den Einbau einer Tagesschule und Zusatzräumen für Schulnutzung, dem Ausbau des Dachgeschosses sowie aus der Überführung der Parzelle Gbbl. 477 im Wert von 268'380 Franken vom Finanz- in das Verwaltungsvermögen. Die jährlichen Folgekosten durch Zinsen, Abschreibungen, Betrieb und Unterhalt betragen rund 306'250 Franken.
Zur Abstimmung steht ferner die Initiative «Standortplanung Mobilfunk». «Der Gemeinderat und die zuständige Baubewilligungsbehörde von Büren an der Aare werden beauftragt, eine Standortplanung gemäss Vorgaben von Bund und Kanton für den Mobilfunk im Gemeindegebiet zu erarbeiten», fordert ein Initiativkomitee mit 376 Unterschriften.
In ihrem Argumentarium wenden sich die Initianten vor allem gegen die neue Generation von 5G-Antennen. Bei Annahme der Initiative würde der Gemeinderat beauftragt, eine Standortplanung gemäss den Vorgaben von Bund und Kanton für den Mobilfunk im Gemeindegebiet zu erarbeiten. Diese müsste den Stimmberechtigten erneut zum Beschluss vorgelegt werden.
Der Gemeinderat empfiehlt, die Initiative abzulehnen. Mit der Vereinbarung über die Standortevaluation von Mobilfunkanlagen besteht bereits heute ein vereinfachtes Planungsinstrument. Ausserdem unterliege die von der Initiative betroffene Nutzungsplanung dem Grundsatz der Planbeständigkeit der Bau- und Zonenordnung. Demnach könnte eine «Standortplanung Mobilfunk» erst in etwa zehn Jahren rechtskräftig werden. Die bereits bestehenden und rechtskräftig baubewilligten Mobilfunkanlagen wären von einer Standortplanung im Übrigen ebenso wenig betroffen wie während des Planungsverfahrens eingereichte Gesuche um Erstellung einer Mobilfunkantenne.
«Die Gemeinde Brienz hat auf Begehren eines Bürgervorstosses eine solche Standortplanung in Angriff genommen. Dazu wird lediglich ein neuer Artikel im Baureglement aufgenommen. Die Ortsplanung (Zonenplanung) muss nicht angepasst werden und kann übernommen werden», schreibt das Initiativkomitee demgegenüber in einer Mitteilung.
Schliesslich haben die Bürerinnen und Bürer auch noch über die Rechnung 2020 zu befinden. Der Gemeinderat beantragt, die vorliegende Jahresrechnung mit einem Defizit im Gesamthaushalt von 699'733.29 Franken zu genehmigen. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von 623'000 Franken
Für bereits erhaltene Einkommens- und Vermögenssteuern vergangener Steuerjahre müssen in den Rechnungsjahren 2020 sowie 2021 ausserordentlich je rund 700'000 Franken Rückzahlungen vorgenommen werden. Ohne diese Rückzahlung hätte die Jahresrechnung mit einem Ertragsüberschuss abgeschlossen, schreibt der Gemeinderat. Dazu tragen auch positive Entwicklungen bei den Spezialfinanzierungen Abwasser und Abfall bei.
Durch die Covid-19-Pandemie konnten die im Budget angestrebten Nettoinvestitionen von 1,6 Millionen Franken nicht umgesetzt werden. Sie verschieben sich auf die Folgejahre. Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf den Steuerertrag würden frühestens mit dem Rechnungsergebnis 2021 ersichtlich, heisst es.