Biel
Biel: Tabak an Jugendliche verkauft

Vergangene Woche hat das Blaue Kreuz in der Stadt Biel Tabakverkaufsstellen auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen getestet. "Die Resultate sind erschreckend", schreiben die Tester.

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In neun Fällen wurden Zigaretten an Jugendliche verkauft

In neun Fällen wurden Zigaretten an Jugendliche verkauft

Keystone

Zusammen mit einer Begleitperson hat die 15 Jährige Testkäuferin letzten Freitag in der Stadt Biel 15 Tabakverkaufsstellen auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen geprüft. Insgesamt wurden ihr 9x Zigaretten verkauft. 6x wurde sie nach dem Alter oder Ausweis gefragt und es erfolgte kein Verkauf.

Gesetz ist klar

Mit dem Ziel, Jugendliche vom Rauchen abzuhalten, gilt im Kanton Bern seit Januar 2007 ein Tabakverkaufsverbot an Minderjährige.
Das kantonale Gesetz über Handel und Gewerbe (HGG) hält in Art. 16 fest: 1 Die Abgabe und der Verkauf von Tabak an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind verboten. 2 Das Verkaufspersonal überprüft das Alter der Kundinnen und Kunden. Es kann dazu einen Ausweis verlangen.

Im Auftrag des Kantons

Die Fachstelle für Suchtprävention des Blauen Kreuzes wirkt im Rahmen eines Leistungsvertrages mit dem Kanton Bern als Koordinations- und Infostelle für Alkohol- und Tabaktestkäufe. Testkäufe seien "ein sehr wirksames Instrument" um die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen zu verbessern.

Sanktionen

Das bernische Verwaltungsgericht habe Testkäufe als Kontrollmassnahme des Verwaltungsrechts ausdrücklich als zulässig bezeichnet. Bei wiederholten Verstössen kann das Regierungsstatthalteramt Massnahmen anordnen. Die zuständige Stelle kann den Handel mit Tabak oder jede Werbung bis zu drei Monaten verbieten, wenn die Vorschriften von Artikel 15 bis 17 wiederholt missachtet worden sind.