Verwaltungsgericht
Beschwerde abgewiesen: Lengnau kann Wärmeverbund gründen

Die Gemeindeversammlung Lengnau genehmigte am 30. November 2017 die Gründung einer Trägerschaft mit der Bürgergemeinde Lengnau zwecks Betrieb eines Wärmeverbundes. Gegen den Entscheid ging eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht. Diese wurde nun abgewiesen.

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In Lengnau gibt die Gründung eines Wärmeverbundes zu reden.

In Lengnau gibt die Gründung eines Wärmeverbundes zu reden.

sl

Die Einwohner- und die Bürgergemeinde Lengnau beabsichtigen, gemeinsam einen «Wärmeverbund Lengnau WVL» zu gründen und zu betreiben. Der Lengnauer Souverän genehmigte die Gründung der Trägerschaft mit 100 zu 13 Stimmen.

Der «Wärmeverbund Lengnau WVL» soll die Erzeugung und Verteilung von Wärme auf dem Gemeindegebiet Lengnau sicherstellen. Die Einwohnergemeinde und die Bürgergemeinde wollen eine ökologisch nachhaltige, attraktive, zuverlässige und sichere Wärmeversorgung anbieten und die dafür erforderliche Infrastruktur erstellen und unterhalten. Sie werden mittelfristig ihre Liegenschaften an die Fernwärme anschliessen. Zudem sollen möglichst viele Private motiviert werden, ihre Liegenschaften ebenfalls mit Fernwärme zu versorgen.

Gegen den Entscheid äusserte sich eine Gemeindebürgerin bereits an der Gemeindeversammlung vehement und begründete, die Informationen für die Stimmbürger seien zu kurzfristig und nicht umfassend. Bereits im Vorfeld zur Versammlung reichte sie Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne ein. Nach der Versammlung hatte das Verwaltungsgericht in Bern über den Beschluss des Souveräns zu entscheiden.

Das Verwaltungsgericht lehnte die Beschwerde ab. Es begründete, die Beschwerdeführerin vermag nicht nachvollziehbar aufzuzeigen, weshalb die Informationen ungenügend gewesen sein sollen. Die Befürchtungen der Beschwerdeführerin seien spekulativ. (mgt)