Windpark
Auch Lengnauer ziehen ihre Einsprache weiter

Die Lengnauer Gegner des Windparks auf dem Grenchenberg sind laut Bau-, Planungs-, und Umweltkommission nicht legitimiert, Einsprache gegen das Projekt zu erheben. Nun reichen die 23 Einsprecher Beschwerde beim Regierungsrat des Kanton Solothurn ein.

Drucken
Visualisierung des geplanten Windparks auf dem Grenchenberg.

Visualisierung des geplanten Windparks auf dem Grenchenberg.

zvg

Eine der Einsprachen gegen den Windpark auf dem Grenchenberg kommt aus dem Kanton Bern, aus dem benachbarten Lengnau. Karl Renfer und 22 Mitunterzeichner hatten ihre Einsprache «mit massiven Schallimmissionen auf das Naherholungsgebiet Grenchenberg, mit der Zerstörung des Landschaftsbildes und den damit zusammenhängenden Nachteilen für alle Bewohner und heutigen Benutzer auf dem Grenchenberg, mit dem unkalkulierbaren finanziellen Risiko, der fehlenden Kosten-Nutzen-Rechnung sowie mit unterschiedlichen Kostenschätzungen» begründet.

Die SWG als Projektantin hatte in ihrer Stellungnahme geäussert, dass «sämtliche Einwände bereits im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung vorgebracht und innerhalb des Projekts vertieft abgeklärt wurden». Sie beantragte die Abweisung der Einsprache.

Zu grosse Distanz

In der Begründung zur Legitimation hatte die Vorinstanz – die Bau-, Planungs- und Umweltkommission – geltend gemacht, dass die Distanz des Grundstücks von Erstunterzeichner Karl Renfer zur nächst liegenden Windenergieanlage zirka 5135 Meter betrage. Das Grundstück eines weiteren Mitunterzeichners liege rund 4195 Meter von der nächstgelegenen Windenergieanlage entfernt. Die übrigen Unterzeichner wohnten weiter weg.

Ausserdem werde von den Einsprechern nicht geltend gemacht, «dass sie auf ihren Grundstücken in Lengnau von übermässigen Lärmimmissionen betroffen wären», und ohnehin sei eine Legitimation aufgrund der Distanz nicht gegeben. Das Klubhaus des Skiklubs Lengnau liege zwar näher beim Windkraftprojekt, aber weder die Burgergemeinde als Eigentümerin noch der Skiclub als Pächter hätten die Einsprache unterzeichnet. Und da von den Einsprechern niemand «dinglich oder obligatorisch» an der Skihütte berechtigt sei, liege die erforderliche «Nachbareigenschaft» nicht vor. Folglich seien die Einsprecher nicht legitimiert.

Auch der wirtschaftliche Faktor erachtete die Vorinstanz «nach Lehre und Rechtsprechung nicht geeignet, vorliegend eine Legitimation der Einsprecher zu begründen».

Die Vorinstanz kam zum Fazit, dass Karl Renfer und seine 22 Mitunterzeichner nicht legitimiert seien, eine Einsprache zu erheben, und deshalb auf ihre Einsprache nicht einzutreten sei – was der Gemeinderat am 30. Juni denn auch tat. Man befürchte, dass diese kleine Windanlage nie schwarze Zahlen schreiben werde angesichts der heutigen europäischen Strommarktpreise, hiess es vor kurzem seitens der Einsprecher gegenüber dieser Zeitung. Es handle sich vielmehr um ein Prestige-Projekt der SWG. Bei Projektstart vor sechs, sieben Jahren sei man von der Glaubwürdigkeit dieses Projekts noch «vorsichtig überzeugt» gewesen. Darum ziehe man weiter.

Renfer und die 22 Mitunterzeichner haben nun beim Regierungsrat des Kantons Solothurn Beschwerde gegen den Einspracheentscheid des Gemeinderates vom 30. Juni und gegen den Beschluss der Bapluk vom 8. Juni eingereicht. Der Ball liegt nun beim Bau- und Justizdepartement des Kantons Solothurn. (om)