Der Regierungsstatthalter weist die Einsprache des Berner Heimatschutzes gegen die Gymer-Sanierung ab. Die Bauten am See seien nicht schützenswert. Und: Vernünftige Arbeistbedingungen seien auch von öffentlichem Interesse.
Regierungsstatthalter Werner Könitzer hat eine Einsprache des Berner und Schweizer Heimatschutzes gegen die Sanierung des Seeland-Gymnasiums am Strandboden Biel abgewiesen und die Baubewilligung erteilt. Seiner Ansicht nach sind die Bauten am See nicht als schützenswert einzustufen. Auf Anfrage meinte Könitzer, hier seien verschiedene öffentliche Interessen aufeinandergestossen.
Einerseits denkmalschützerische Überlegungen, nach denen die Bauten aus den 70er-Jahren als schützenswert eingestuft sind, andererseits seien ein vernünftiger Umgang mit Energie und vernünftige Arbeitsbedingungen für die Schüler- und Lehrerschaft ebenso von öffentlichem Interesse. Er habe jetzt Prioritäten setzen müssen und deshalb die Beschwerde des Heimatschutzes abgewiesen. Die Schulanlagen am Strandboden seien nur im Anhang des Bauinventars der Stadt Biel aufgeführt und somit nicht als schützenswert einzustufen.
Langer Leidensweg
Das Gymnasium Biel wurde in den Jahren 1975 bis 1982 gebaut und war schon zu Anfang von grossen Problemen begleitet. Wassereinbrüche im Untergeschoss führten zu Bauverzögerungen und einer massiven Kostenüberschreitung. Nichtsdestotrotz gehört der Bieler Seegymer zu einer Reihe von Gebäuden aus einer Zeit, in der der Begriff «Zukunftsstadt Biel» geprägt wurde, und gilt als wichtiges Beispiel zeitgenössischen Bauens. Heute sind die Gebäude in einem schlechten baulichen Zustand und müssen dringend saniert werden. Die Energiekosten betragen pro Jahr gegen eine Million Franken und könnten auf rund 200000 Franken gesenkt werden. Heizung und Klimaanlagen entsprechen in keiner Weise mehr modernen Anforderungen und müssen dauernd geflickt werden. Zudem möchte der Kanton das Gymnasium, das momentan auf zwei Standorte – dem Strandboden und der Linde – aufgeteilt ist, zusammenführen und die dafür nötigen Flächen durch einen neuen Erweiterungsbau schaffen.
2005 schrieb der Kanton einen Projektwettbewerb aus. Das Sanierungsprojekt sieht vor, die bestehenden Gebäudehüllen zu ersetzen, die Haustechnik vollständig zu erneuern und die sanitären Anlagen teilweise zu ersetzen. Weiter sollen die Gebäude an die aktuellen Brandschutz-, Sicherheits- und Schallschutzvorschriften angepasst werden. Die Gesamterscheinung der Anlage bliebe aber erhalten. Mit der Sanierung würden die Gebäude dem Minergie-Standard entsprechen.
Baugesuch stiess auf Widerstand
2009 wurde das Baugesuch eingereicht, stiess jedoch bei Architekturverbänden und dem Heimatschutz auf Widerstand. 2010 wurde ein neues Baugesuch, diesmal nur für die Sanierung, eingereicht; für den Erweiterungsbau läuft zurzeit noch ein Architekturwettbewerb. Gegen dieses Baugesuch legte der Heimatschutz Beschwerde ein, die nun abgewiesen wurde. Ivo Thalmann, Bauberater beim Heimatschutz, meint dazu: «Das Gebäude von Max Schlup ist ein Zeitzeuge von überregionaler Bedeutung und inzwischen im Alter eines Denkmals. Der Charakter eines Gebäudes ist zum grossen Teil von seiner Oberfläche und seinen Einbauten geprägt. Werden diese zerstört, so verliert das Gebäude den Wert als Denkmal. Man kann aus einem Oldtimer nicht ein Hybridfahrzeug mit sieben Airbags und Navigationssystem machen».
Dass eine Sanierung mit der bestehenden Substanz möglich sei, sei bei vergleichbaren Objekten bereits mehrfach bewiesen worden, erfordere allerdings Bereitschaft von Bauherrschaft und Architekten, meint Thalmann. Seiner Meinung nach wurde nicht seriös abgeklärt, ob die Gebäude zu den schützenswerten Objekten zu zählen seien, und er fordert eine Abklärung durch eine unabhängige Fachinstanz, beispielsweise der eidgenössischen Denkmalkommission. Für ihn ist wahrscheinlich, dass der Heimatschutz den Entscheid weiterzieht. «Wir müssen die Lage zuerst analysieren. Der Entscheid, ob wir die Beschwerde ans BVE weiterziehen, wird in den nächsten 30 Tagen fallen», meint Thalmann. Eine Neubeurteilung sei nur dann wahrscheinlich, wenn wesentliche neue Erkenntnisse im Bericht Könitzers vorlägen.
Erleichterung und Freude
Leonard Cadetg, Rektor des Seeland-Gymnasiums, ist sehr glücklich, wie er gegenüber dem Bieler Tagblatt erklärte. Dass der Regierungsstatthalter die Beschwerde abgewiesen habe, freue ihn sehr, und «ich gehe davon aus, dass der Heimatschutz auch vor der nächsten Instanz chancenlos ist». Er hofft darauf, dass der Heimatschutz einsichtig ist, die Beschwerde nicht mehr weiterzieht und keine weiteren Verzögerungen mehr verursacht. Denn ihm gehe es in erster Linie um die gegen 1000 Schülerinnen und Schüler und seine Lehrer, die in dem «sanierungsbedürftigen Bau» arbeiten müssten.
Regierungsrätin und Baudirektorin Barbara Egger-Jenzer begrüsst den Entscheid des Regierungsstatthalters. Es sei ein Entscheid zugunsten der Schüler- und Lehrerschaft, schreibt sie in einer Medienmitteilung. Sie hoffe, dass das Projekt jetzt möglichst rasch umgesetzt werden könne. Sie hoffe, dass der Heimatschutz die Beschwerde nicht weiterzieht und die Arbeiten Anfang 2013 beginnen können.
Biels Stadtpräsident Erich Fehr hofft auf die Vernunft der Einsprecher. Die Stadt habe sich immer dafür eingesetzt, dass das Projekt realisiert werden könne, und er hoffe, dass nicht weitere Schritte auf dem Rechtsweg ergriffen würden. Die Motion Siegenthaler (vgl. Text unter dem Bild) dürfe auf keinen Fall im Grossen Rat durchkommen. Die Gebäude dürfen nicht ungenutzt bleiben oder abgerissen werden, und ein neuer Standort sei auch kein Thema.
Sollten die Vorstösse in der Juni-Session abgelehnt und die Beschwerde nicht weitergezogen werden, könnte der Ausführungskredit über 73,5 Mio. Franken in der November- oder Januarsession behandelt werden und der Betrieb im Bieler Seegymer würde 2016 aufgenommen. Andernfalls dauert es noch Jahre.