Coronavirus
280 Parktheater-Gäste mussten in Quarantäne – Schuld ist eine 21-jährige Grenchnerin

Jetzt ist klar, wer der Gast war, der am 27.Juni trotz positivem Coronatest und verordneter Isolation an zwei Partys in Grenchen teilnahm und damit 280 Personen zu Quarantäne verdonnerte. Es handelt sich um eine 21-jährige Frau.

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Die Party im Partktheater fand draussen statt. Obwohl sie wusste, dass sie das Coronavirus in sich trägt, ging eine Grenchnerin an den Anlass. (Themenbild)

Die Party im Partktheater fand draussen statt. Obwohl sie wusste, dass sie das Coronavirus in sich trägt, ging eine Grenchnerin an den Anlass. (Themenbild)

Salomé Meier

Seit Mittwoch haben die 280 Personen die Quarantäne-Massnahme hinter sich, die am 27.Juni im Parktheater in Grenchen eine Party gefeiert haben. Sie müssen sich nicht mehr in den eigenen vier Wänden verschanzen. Die Frage dürften sich alle gestellt haben: Welche Person hat sie in diese unangenehme Lage versetzt? Über die Identität war bisher nichts bekannt. Der Kantonsärztliche Dienst ist an den Datenschutz gebunden und gibt nicht bekannt, wer mit dem Virus infiziert ist und wo die Personen leben.

Laut «Blick» soll es sich um eine 21-jährige Frau handeln, die an Samstag, 27. Juni, trotz Corona-Erkrankung in den Ausgang ging. Sie soll im Betreuungsbereich arbeiten und in Grenchen bei ihrer Mutter wohnen. Der Vater der jungen Frau bestätigt gegenüber der Zeitung, dass seine Tochter im Parktheater und in Quarantäne war. Offenbar wusste er aber nicht, dass sie am Virus erkrankt war.

Übrigens: Auch die 240 Gäste aus dem Raum Olten, die das "Terminus" besucht hatten und wegen Infizierungen ebenfalls in Quarantäne mussten, sind davon befreit.

Anzeige eingereicht

Der Kanton kündigte schon letzte Woche an, rechtliche Schritte gegen die infizierte Partygängerin von Grenchen zu prüfen. Nun reichte der Rechtsdienst des Departement des Innern eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen die Grenchnerin ein. «Wir können bestätigen, dass im Zusammenhang mit einer Person, welche die vom kantonsärztlichen Dienst angeordnete Isolation missachtet hat, eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft eingegangen ist», teilt Cony Brand, Mediensprecherin der Solothurner Staatsanwaltschaft auf Anfrage mit. «Diese wird nun geprüft und dann wird über das weitere Vorgehen entschieden.»

Bei einer fahrlässigen Zuwiderhandlung gegen die Anordnung ist nach Pandemiegesetz mit einer Busse bis 5000 Franken zu rechnen. Wird der Person eine vorsätzliche Handlung vorgeworfen, kann die Busse bis zu 10'000 Franken betragen.

Im Zusammenhang mit den Grenchner Partys wurde eine Person positiv auf das Virus getestet. Die Stadt Grenchen bewilligt derzeit keine Veranstaltungen mehr. (ldu)