Gartenbad
1956 eröffnet kommt sie nun unter Denkmalschutz: Die Grenchner Badi

«Eines der schönsten Freibäder im Land» ist die Grencher Badi. Das Gartenbad wurde 1956 eröffnete. Nun folgt ein nächstes Kapitel seiner Geschichte: Es kommt unter kantonalen Denkmalschutz. Was heisst das?

Andreas Toggweiler
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Gartenbad Grenchen kommt unter kantonalen Denkmalschutz.
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Anlage bei der Eröffnung 1956. (Archiv)
Die Garderobe über dem Hauptgebäude.

Gartenbad Grenchen kommt unter kantonalen Denkmalschutz.

Die Stadt will das Freibad unter kantonalen Denkmalschutz stellen lassen. Der Kanton hat Bereitschaft zu diesem Schritt signalisiert. Der Gemeinderat Grenchen muss dazu an der nächsten Gemeinderatssitzung noch seine Zustimmung geben, was allerdings eine Formsache sein dürfte.

Schiffbruch im Schifflibach

Die Grenchner Badi wurde vom Ingenieur Beda Hefti aus Freiburg entworfen. Hefti (1897– 1981) war ein Spezialist des Schwimmbadbaus und realisierte viele Freibäder und Hallenbäder in der Schweiz. Das Gartenbad gehört zu seinen «Spätwerken». Die örtliche Bauleitung übernahm der Grenchner Architekt Rinaldo Raccuia. Die Anlage bestand ursprünglich aus vier Teilen: Schwimmsportanlage mit Tribüne (Liegeestrade); Gartenbad mit Restaurant; Kinderparadies mit Schifflibach und Planschbecken; Spielwiese. Die eigentlichen Hochbauten teilen sich in zwei Garderobenflügel mit zentralem Eingang, daran angegliedert auf der einen Seite die Tribüne, auf der anderen das Gartenrestaurant.
«Bei der Realisierung gab es grosse Probleme: massive Baukostenüberschreitungen. Schwierigkeiten mit der Neuheit Schifflibach. Er wurde später entfernt und hatte sein Vorbild an der Landi 1939. Nach unzähligen Versuchen mit verschiedenen Bootsformen und unterschiedlichen Wasserdüsen musste der Traum vom nierenförmigen Rundlauf aufgegeben werden. Auch Beda Hefti verlor einiges Geld: Was er als Prototyp gedacht hatte, war zugleich das Ende seiner ehrgeizigen Schifflibachpläne.»
Autor der zitierten Zeilen ist Peter Meierhofer, der sich im Rahmen seiner Abschlussarbeit an der ETH mit der Architektur des Grenchner Gartenbades beschäftigte und 1986 die Grenchner Öffentlichkeit mit einem Artikel in dieser Zeitung aufrüttelte, indem er einen flammenden Appell zum Erhalt der ursprünglichen Bausubstanz verfasste. (at.)

Alle Gebäude inklusive

Auf Antrag der kantonalen Denkmalpflege soll das Schwimmbad gemäss der kantonalen Verordnung über den Schutz der historischen Kulturdenkmäler in das entsprechende Verzeichnis aufgenommen werden. Der Schutz soll im Grundbuch unter der Anmerkung «Altertümerschutz» aufgeführt werden und umfasst die ganze Anlage. Im Detail sind dies das Garderobe- und Eingangsgebäude, das Restaurant, die Tribüne mit den Umkleidekabinen, das WC-Gebäude und das Filtergebäude.

Der Schutz umfasst «die Gebäudestrukturen und die Gebäudehüllen mit ihrem äusseren und inneren Erscheinungsbild sowie die dazugehörende architektonische und künstlerische Ausstattung». Er erstreckt sich ausserdem auf die «gartendenkmalpflegerisch wertvolle Grünanlage des Freibades mit ihrem Baumbestand und auf die bauzeitlichen Infrastrukturbauten, das heisst Sportbecken mit Sprungturm und Schiedsrichterplattform, Nichtschwimmerbecken, Planschbecken sowie die gebauten Gartenstrukturen von 1956.»

Kanton zahlt mit

Die Unterschutzstellung bedeutet auch, dass die Anlage vom Eigentümer, hier der Stadt Grenchen, unterhalten werden muss. Die Anlagen dürfen auch nicht ohne Zustimmung der kantonalen Fachstelle verändert werden.

Anderseits leistet der Kanton bei Sanierungsarbeiten Beiträge aus dem Lotteriefonds an die Instandhaltung und Instandstellung der geschützten Substanz. Die Stadt plant zurzeit eine Sanierung der Tribüne beim Hauptbecken für 600 000 Franken.

Wie hoch der zu erwartende Beitrag des Kantons sein wird, lässt sich zurzeit noch nicht sagen. «Dies hängt von der Bedeutung des Objekts ab und welcher Art die Sanierung ist», erklärt der kantonale Denkmalpfleger Benno Mutter auf Anfrage. An die Kosten der Betonsanierung sei aber mit einem substanziellen Beitrag des Kantons zu rechnen.

Mutter bestätigt auch, dass es sich um die erste Badeanstalt des Kantons handelt, die unter Denkmalschutz gestellt werden soll. Die Stadt habe bisher schon einen Grossteil der Badi auf eigene Kosten saniert und dabei der Erhaltung der historischen Bausubstanz Rechnung getragen. Dass sie jetzt für die anstehende Betonsanierung der Tribüne die Hilfe des Kantons beantrage, sei verständlich und geniesse auch seine Unterstützung.

Einstimmig hat sich die Bau- und Planungskommission der Stadt für die Unterschutzstellung des Schwimmbades ausgesprochen. Der Gemeinderatsentscheid ist für die Sitzung vom 1. März traktandiert.