Coronavirus
An Solothurner Kantonsschulen und Berufsbildungszentren muss erneut Maske getragen werden

Ab Montag, 13. September, gilt an den kantonalen Schulen ab Sekundarstufe II wieder eine Maskenpflicht. Grund dafür sind die an den Schulen aktuell stark ansteigenden Fallzahlen.

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Für Kanti- und Berufsschülerinnen und -schüler gilt nun wieder: Maske auf.

Für Kanti- und Berufsschülerinnen und -schüler gilt nun wieder: Maske auf.

Keystone

Seit den Sommerferien würden an den Kantonsschulen die Covid-19-Fälle und die Quarantäne-Anordnungen stark ansteigen. Das schreibt der Regierungsrat des Kantons Solothurn in einer Mitteilung.

Um die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler, der Lernenden, der Lehrpersonen und des weiteren Schulpersonals möglichst wirksam zu schützen, hat der Regierungsrat nun beschlossen, wieder eine generelle Maskentragpflicht in den Berufsbildungszentren und Kantonsschulen einzuführen. Dies in Ergänzung zu den bestehenden Massnahmen.

Das Maskentragen sei die wirksamste Massnahme, um Quarantänefälle zu reduzieren und den Präsenzunterricht aufrecht zu erhalten, heisst es weiter. Sie gilt ab Montag, 13. September.

Das Tragen einer Gesichtsmaske ist für alle Angehörigen der Kantonsschulen und Berufsbildungszentren und für alle, die sich in den Räumlichkeiten der Schulen der Sekundarstufe II aufhalten, obligatorisch. Die Maskentragpflicht gilt im Eingangsbereich und in den Innenanlagen des Schulareals. Ausgenommen davon sind die Sek-P-Schülerinnen und Schüler.

Grundlage dieser Regelung sei eine Allgemeinverfügung des Departementes des Innern. Diese gilt bis am 24. Januar 2022. Die Notwendigkeit dieser Massnahme werde laufend überprüft. (sks/bey)