Startseite
Schweiz
Als schweizweit einziger Apotheker kann Manfred Fankhauser Patienten Cannabis als Medikament verschreiben. Seit der Revision des Betäubungsmittelgesetzes ist nämlich Cannabis als Heilmittel erlaubt – allerdings geknüpft an Bedingungen.
Macht man sich im Internet auf Manfred Fankhausers Spuren, so wird man in einschlägigen Foren fündig: «Manfred Fankhauser» in Verbindung mit «Hanf», «Cannabis» oder «Haschisch» ergibt jeweils Tausende Treffer.
Nicht alle sind dem Langnauer Apotheker lieb, denn er beschäftigt sich nur mit einer Seite der berühmt-berüchtigten Pflanze: der medizinischen. Seit Jahren setzt sich der Pharmazeut für den Hanf («Cannabis sativa») als Heilpflanze ein.
In der Schweiz ist der Langnauer der einzige Apotheker, der die Erlaubnis des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) besitzt, ein Cannabispräparat zur medizinischen Anwendung zu verkaufen. Allerdings dürfen seine Kunden das Präparat vorerst nur mit einem speziellen Gerät inhalieren, eine andere Anwendungsform ist noch nicht erlaubt.
Cannabis erlaubt – unter Auflagen
Im November 2008 sagte das Schweizer Stimmvolk Ja zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes, im Juli 2011 ist sie in Kraft getreten. Zwar ist das neue Gesetz in Bezug auf Drogen strenger geworden.
Doch was viele nicht wissen: Für die Nutzung von Hanf als Medikament hat die Revision einige Lockerungen mit sich gebracht. Neu ist nämlich Cannabis als Heilmittel erlaubt – allerdings geknüpft an Bedingungen. Für Fankhauser heisst dies, dass er nun ein natürliches Cannabispräparat verkaufen darf.
Schlupfloch im Gesetz
Ein Blick zurück: Nach dem Pharmaziestudium hat Fankhauser eine Dissertation mit dem Titel «Haschisch als Medikament» verfasst. Er sei kein «alter Kiffer», sagt der Apotheker. Aber das Interesse an Cannabis rühre sicher auch daher, dass die Pflanze verboten sei.
Er knüpfte im Verlaufe der Arbeit viele Kontakte zu Forschern. Dieses Netzwerk wollte er nach Abschluss der Dissertation nutzen. «Ich fand es schade, dass die Pflanze so viele Möglichkeiten zu Heilzwecken bietet, die jedoch der Gesetzgebung wegen nicht genutzt werden können.»
Zur Erklärung: Die gesetzlichen Regelungen betreffen nur Hanfpflanzen, die einen einprozentigen oder höheren THC-Gehalt haben. THC – Tetrahydrocannabinol – ist der Hauptwirkstoff des Hanfs. Tieferprozentige Pflanzen sind legal.
Lücke im Gesetz gefunden
Doch Fankhauser hat dem Schweizer Betäubungsmittelgesetz ein Schnippchen geschlagen. «Im Gesetz steht, verboten sei alles, was aus der Hanfpflanze hervorgehe.» Doch THC kann mittels eines speziellen Verfahrens synthetisch gewonnen werden.
Fankhauser wurde beim BAG vorstellig, dieses erteilte ihm aufgrund der Gesetzeslücke eine Ausnahmebewilligung: Seit vier Jahren kann der Apotheker das synthetische THC aus Deutschland importieren und weiterverarbeiten zum fertigen Medikament, so genannten Dronabinol-Tropfen.
Zu Beginn bewilligte das BAG fünf Patienten, inzwischen sind es über 500 aus der ganzen Schweiz, die Dronabinol verschrieben bekommen haben. Cannabis als Heilpflanze wie auch das synthetische Dronabinol wirken schmerzstillend und krampflösend.
«Die Hälfte aller Patienten sind von multipler Sklerose (MS) betroffen», sagt Fankhauser. Andere seien Spastiker. «Bei korrekter Dosierung lösen die Cannabispräparate wie auch das synthetische Medikament keinen Rausch aus», so Fankhauser. Bevor ein Patient jedoch ein Rezept erhält, muss sein Arzt beim BAG ein Gesuch einreichen.
«Rezeptfreie Medikamente sind zum Teil bedeutend gefährlicher»
Die Abgabe des Medikaments erfolgt in kleinen Mengen. Die Missbrauchsgefahr schätzt Fankhauser als sehr gering ein. Zumal die THC-Dosierung im Medikament um ein Vielfaches geringer sei als in einem Joint. Fankhauser begrüsst die Bewilligungspflicht.
Dennoch wendet er ein: «Während die Cannabispräparate gut verträglich sind und kaum Nebenwirkungen kennen, sind andere, teilweise rezeptfreie Medikamente bedeutend gefährlicher.» Mit einer Vielzahl von Schmerzmitteln könne man sich mit einer Überdosis das Leben nehmen, mit zu viel Cannabis nicht.
«Geht es um Hanf als Medikament, kommt immer die politische Komponente ins Spiel.» Fankhauser werde öfters nach Rezepturen für die private Herstellung von Cannabistinkturen gefragt. «Und ich erteile schon mal Ratschläge», gibt der Apotheker zu. Damit bewege er sich in einer Grauzone. «Ich darf ja nicht zur Einnahme eines verbotenen Betäubungsmittels raten.»
«Cannabis ist stigmatisiert»
Manfred Fankhauser macht eine Unterscheidung zwischen Cannabis als Droge oder als Medikament. «Auch ich hätte Mühe, wenn meine Söhne kiffen würden.» Er verurteile Drogenmissbrauch. «Doch mit Cannabis verhält es sich wie mit anderen Medikamenten: Sie können missbraucht werden.»
Es gebe einfach Patienten, denen kein herkömmliches Medikament helfe. «Man schätzt, dass die Hälfte der MS-Patienten Erfahrungen mit Cannabis macht.» Das seien Menschen, die nichts mit Drogen zu tun haben wollten, im Hanf aber ein Mittel zur Bekämpfung ihrer Leiden fänden. Fankhauser ist ein Pionier auf seinem Gebiet. «Cannabis ist stigmatisiert», sagt er. Zu Unrecht, denn Hanf sei zuerst ein bewilligungspflichtiges Betäubungsmittel gewesen und erst später zur Droge geworden.