Wie das Land nach den Anschlägen in den USA zunächst die Ruhe bewahrte – und dann im Kampf gegen den Terror doch noch aufrüstete.
Die Schweiz, mal wieder eine Insel? Als die USA nach den Anschlägen vom 11. September 2001 den «Krieg gegen den Terror» ausriefen, taten die Gesetzgeber hierzulande erst mal: erstaunlich wenig.
US-Präsident George W. Bush legte den «Patriot Act» vor. Das Gesetzespaket ermöglichte den Geheimdiensten faktisch die schrankenlose Überwachung der globalen Kommunikation. Viele Länder zogen nach. Grundrechte wurden weitgehend eingeschränkt.
In Bern stand eine Blankovollmacht nicht zur Debatte. Zwar stimmte das Bundesparlament bereits im November 2001 für ein Verbot der Terrororganisation Al-Kaida. Auch beteiligte sich der Bundesrat an internationalen Justizabkommen. Und Verteidigungsminister Samuel Schmid erklärte, den Nachrichtendienst ausbauen zu wollen.
Doch bis es so weit war, sollte es dauern. So lange, dass der eidgenössische Datenschützer Hanspeter Thür noch fünf Jahre nach den Anschlägen feststellte, einen Angriff auf die Grundrechte wie in den USA habe es bei uns nicht gegeben.
Tatsächlich blieb das allgemeine Sicherheitsempfinden in der Schweiz «auf gewohnt hohem Niveau» – so stand es 2002 in der jährlichen ETH-Sicherheitsstudie. Laut den Autoren hing dies «stärker mit der Binnenwahrnehmung zusammen als mit der Wahrnehmung weltpolitischer Geschehnisse».
Die Schweiz, eine Insel der Gelassenen? Im Parlament klemmte eine Mehrheit entsprechende Gelüste aus der Verwaltung zuverlässig ab. Da war sie noch, die Angst vor einem überbordenden Schnüffelstaat. Der 1989 aufgedeckte Fichenskandal wirkte nach; während des Kalten Kriegs waren Hunderttausende aus mitunter abstrusen Gründen bespitzelt worden. Mehrfach scheiterten Pläne, dem Staatsschutz wieder mehr Überwachungsmittel in die Hand gegeben. Der vormalige Nachrichtendienstchef Peter Regli schimpfte 2004 in einem Zeitungsinterview: «Die Politik ist noch nicht aufgewacht.»
Noch 2009 wies das Parlament eine Verschärfung des Bundesgesetzes zur Wahrung der inneren Sicherheit zurück. So hätte der Nachrichtendienst «besondere Mittel zur Informationsbeschaffung» bekommen. Schliesslich führte nun fast jeder ein Handy mit sich – eine potenzielle Wanze. Von links bis rechts pochten Politiker aber auf Schutz der Grundrechte. Doch der Bundesrat nahm sogleich eine neue Vorlage an die Hand: das Nachrichtendienstgesetz.
Es waren schreckliche Ereignisse, die diesem Auftrieb verschafften. Der Terror rückte näher. Aus einer abstrakten Bedrohung, so schien es, wurde eine konkrete. Zuerst 2011 das Attentat eines Rechtsextremisten in Norwegen, dann 2015 und 2016 die islamistischen Anschläge in Paris, Brüssel und Nizza: Nun fand auch eine deutliche Mehrheit im Parlament, dass die rechtlichen Grundlagen zur präventiven Überwachung an die neuen technischen Entwicklungen angepasst werden müssen.
Die ETH-Forscher beobachteten derweil, wie das allgemeine Sicherheitsempfinden auch hierzulande sank. Im September 2016 nahm das Schweizer Stimmvolk das Nachrichtendienstgesetz mit über 65 Prozent Ja-Stimmen an. Zur Terrorbekämpfung durften Geheimdienstler nun Telefongespräche abhören, Mikrofone und Kameras in Privaträumen einbauen und in Computer eindringen.
Nun ging’s Schlag auf Schlag. Gestützt auf die bundesrätliche «Strategie der Schweiz zur Terrorismusbekämpfung» wurden etwa das Strafrecht verschärft und ein Aktionsplan verabschiedet. 2017 präsentierte die Regierung das Bundesgesetz «über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus».
Vorgesehen waren etwa präventive Massnahmen gegen Gefährder. Kontaktverbote, Hausarrest, Ausreiseverbote. Der Bundesrat warb beherzt für die Vorlage. Heute seien der Polizei die Hände gebunden, wenn eine konkrete terroristische Gefahr drohe, aber noch keine Straftat verübt worden sei. Die Gegner sprachen vom Dammbruch. Der Rechtsstaat werde immer mehr ausgehöhlt, die Definition von Terrorismus sei zu schwammig.
Jungparteien von links bis in die Mitte und die neue Bürgerbewegung «Freunde der Verfassung» ergriffen das Referendum gegen die Vorlage. Erfolg hatten sie keinen: Im Juni dieses Jahres nahm das Stimmvolk das Anti-Terror-Gesetz mit 56,6 Prozent an. Wenn es 2022 in Kraft tritt, wird es zu den strengsten seiner Art in Europa zählen. Spätestens dann wird die Schweiz keine Insel mehr sein.