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Schweiz
Grund für den tödlichen Arbeitsunfall eines SBB-Zugbegleiters in Baden war ein defekter Einklemmschutz der Zugtüre. Deshalb blieb laut Sust-Bericht die Schliesskraft der Türe erhalten, in welcher der Mitarbeiter eingeklemmt und mitgeschleift wurde.
Konkret stellte die Sust beim Einklemmschutz zwei Fehlfunktionen fest: Erstens war die Verbindung beim Druckwellenschalter der Tür lose. Dies hatte zur Folge, dass die Schliesskraft der Tür nicht abgebaut wurde, als sie auf ein Hindernis traf. Das heisst: Die Tür schloss sich, obwohl der Zugbegleiter dazwischen stand. «Der Einklemmschutz war somit nicht wirksam», schreibt die Sust in einem Zwischenbericht.
Die zweite Fehlfunktion betrifft den Sensor «Türe zu 98 % geschlossen»: Die Einklemmschutzfunktion wird kurz vor der Endschliessung der Türe über diesen Sensor deaktiviert. «Da dieser Sensor nicht immer an der gleichen Position anspricht, kann der Einklemmschutz seine vorgesehene Funktion nicht sicherstellen», so die Sust weiter. Daher sei es nicht auszuschliessen, dass der Einklemmschutz nicht kurz vor der Endschliessung deaktiviert werde, sondern schon früher.
In diesem Zustand kann ein Gegenstand von einer bestimmten Grösse eingeklemmt werden, ohne dass ein Druckabbau erfolgt.
Ob die Türen offen oder geschlossen sind, sieht der Lokführer dank einer roten Kontrolllampe im Führerstand. Bei leuchtender Lampe ist mindestens eine Türe offen, bei erloschener Lampe sind alle Türen geschlossen und verriegelt. Allerdings wird der Endschalter Pb13 bereits in der Vorverriegelungsstellung betätigt. Heisst: Obwohl die Türe nicht ganz verschlossen ist, wird die Kontrolllampe im Führerstand gelöscht.
Die Parallelschaltung der zwei Endschalter Pb 7 und Pb 13 führt dazu, dass bei der Blockierung eines dieser beiden Schalter die Türe unabhängig von der effektiven Position des Türflügels permanent als geschlossen gemeldet wird.
Da der Lokführer den Kontrolllampen vertrauen müsse, bedinge dies, dass die Grünschlaufe «unbedingt den realen Zustand anzeigen muss», schreibt die Sust weiter. «Das aktuell eingebaute System erfüllt diese Anforderung nicht.»
Die Ergebnisse der Sust sind nicht abschliessend, der Vorfall wird weiterhin vertieft untersucht. Das genaue Zusammenspiel zwischen den Mängeln und dem Unfall wird die Sust in ihrem Schlussbericht darlegen. Sie empfiehlt dem Bundesamt für Verkehr, den Fahrzeughalter aufzufordern, das heutige System für die Inaktivschaltung des Einklemmschutzes auf dem EW IV durch ein zuverlässiges System zu ersetzen. (sam)