Wie die Sendung «10vor10» heute Abend berichten wird, kommt es zu einer neuen Kehrtwende in der Spionageaffäre: Die Anwälte von Daniel M. haben beantragt, den Haftbefehl aufzuheben oder außer Vollzug zu setzen. Zudem schildert Daniel M. den Sachverhalt nun völlig anders.
Bereits am kommenden Mittwoch, 21. Juni, wolle der Bundesgerichtshof in Karlsruhe über den Antrag von Daniel M. auf Haftentlassung entscheiden, schreibt das srf. Gemäss den Unterlagen, die der deutschen Zeitung «Handelsblatt» und «10vor10» vorliegen, stellt Daniel M. die Hintergründe nun ganz anders dar.
Noch 2015 sagte Daniel M. bei der Einvernahme durch die Bundeskriminalpolizei: «Für den Auftrag zur Implementierung des Spitzels in der Steuerfahndung Nordrhein Westfahlen (sic!) hatten wir ursprünglich ein Aufwandhonorar (...) in der Höhe von CHF 90‘000.- vereinbart.» Davon seien 60'000 bereits ausbezahlt worden.
Die Verteidigung von Daniel M. schildert den Fall nun völlig anders: Im Haftprüfungsantrag schreiben die Anwälte: «Der Schweizer Nachrichtendienst NDB hat dem Beschuldigten gelegentliche Geldsummen in vierstelliger Höhe für seine Tätigkeit bezahlt. Er hat ihm llerdings weder 90.000,00 € (sic!) in Aussicht gestellt, noch gar 60.000,00 € (...) dafür gezahlt, eine Quelle in der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen zu installieren.»
Die Affäre um den mutmasslichen Spion Daniel M. hat in Deutschland und in der Schweiz hohe Wellen geworfen. Die deutsche Bundesanwaltschaft beschuldigt den 54-jährigen Daniel M., von «mindestens Anfang 2012 bis mindestens 31. Dezember 2015 für den Geheimdienst einer fremden Macht tätig gewesen zu sein», wie es im Haftbefehl heißt. Der ehemalige Polizist und Betreiber einer Detektei habe über sein «investigatives Netzwerk sachdienliche Informationen über die Aktivitäten und die Vorgehensweise deutscher Steuerbehörden» beschafft. Auftraggeber sei der Schweizer Nachrichtendienst NDB gewesen.
Die Anwälte beantragen zudem, dass vor dem deutschen Bundesgerichtshof unter anderen der Schweizer Bundesanwalt Carlo Buletti aussagen soll. Auch der stellvertretende Leiter des Schweizer Nachrichtendienstes NDB, Paul Zinniker, soll gehört werden.