Kriminaltouristen jagen serienmässig Bancomaten in die Luft. Der Walliser Nationalrat Philipp Matthias Bregy (Mitte) verspricht sich eine präventive Wirkung von schärferen Strafen.
Die Bundesanwaltschaft führt in 30 Fällen Strafverfahren wegen Bancomatsprengungen. Zudem wurden mehrere Verdächtige im In- und Ausland verhaftet. Carlo Bulletti, leitender Staatsanwalt des Bundes, führt die Abteilung Staatsschutz, Kriminelle Organisationen der Bundesanwaltschaft.
Die zerstörerische Wucht der Explosionen bereiten ihm Sorgen. «Die Täter legen hohe kriminelle Energie an den Tag und nehmen Personenschaden in Kauf. Es ist ein Zufall, dass bis jetzt keine Personen zu Schaden gekommen sind», sagte er gegenüber CH Media.
Auch die Politik reagiert auf die Welle der explosiven Banküberfälle, welche die Schweiz seit ungefähr zwei Jahren überrollt und die Tatorte in Schutt und Asche legt. Der Walliser Nationalrat Philipp Matthias Bregy (Die Mitte) fordert höhere Strafen für die Bancomatenbomber und allenfalls die Schaffung eines neuen Straftatbestandes. 24 bürgerliche Nationalrätinnen und Nationalräte haben die entsprechende Motion mitunterzeichnet. Das Parlament hat noch nicht darüber abgestimmt.
Die Täter agieren in der Regel zu dritt oder zu viert. Sie brechen aus der Banlieue von französischen Städten zu ihren Touren auf, stammen aber auch aus dem Balkan oder Rumänien. Kurzum: Es handelt sich um Kriminaltouristen.
Aktuell droht Tätern, die eine Explosion verursachen, eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr und maximal 20 Jahren. Ist nur ein geringer Schaden entstanden, kann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe verhängt werden. Wenn die Schadenssumme nicht mehr als 5 Prozent des Werts des Gebäudes beträgt, spricht man von einem geringen Schaden. Faktisch bedeutet diese Definition, dass bei Banken meist ein «geringer Schaden» entsteht.
Bregy fordert, dass im Strafgesetzbuch die strafmildernde Variante mit dem «geringen Schaden» gestrichen wird. Viele Täter würden miteinkalkulieren, erwischt zu werden, sagt Bregy. Je tiefer das Strafmass sei, desto attraktiver sei der Standort für die Verbrechen.
Viele ausländische Täter würden aus ärmsten Verhältnissen stammen. «Zwei Jahre Haft in einem Schweizer Gefängnis scheinen da ertragbar, wie Erfahrungen zeigen», sagt Rechtsanwalt Bregy. Und: «Ein höheres Strafmass wirkt abschreckend.» Er verweist auf das benachbarte Ausland, welches die Strafen für Bancomatenbomber verschärft habe.
Der Bundesrat lehnt Bregys Vorstoss ab. Der Strafrahmen von einem bis 20 Jahren bei Sprengstoffdelikten stelle bereits eine der höchsten Strafandrohungen im Strafgesetzbuch dar, argumentiert er. Der Strafrahmen müsse nicht nur den denkbar schwersten, sondern auch den denkbar leichtesten Fall abdecken.
Der Bundesrat verweist zudem auf das Gesetz über die Vorläuferstoffe, das voraussichtlich Ende 2022 oder Anfang 2023 in Kraft treten wird. Es soll terroristische Anschläge verhindern, aber auch Attacken auf Bancomaten eindämmen. Es erschwert den Zugang zu Stoffen, die zur Herstellung von Sprengsätzen dienen. Oft hantieren die Bancomatenbomber mit selbst gebastelten Explosivstoffen.
Bregy ist nicht zufrieden mit der Antwort des Bundesrats. «Es scheint, als ob er die Problematik der Bancomatensprengungen noch nicht erkannt hat.» Er begrüsst zwar das Gesetz über die Vorläuferstoffe. Für die Sprengstoff-Attacken auf Bancomaten sei es aber unbedeutend, da die Täter meistens Kriminaltouristen seien – und wohl auch die Sprengsätze «importieren».