(rwa) Die generelle Maskenpflicht auf der Sekundarstufe I für Schüler und Lehrerinnen ist vorerst bis zum 22. Dezember befristet, wie die Kantonsregierung am Dienstag bekanntgab. Seit den Herbstferien seien an den Bündner Schulen wieder vermehrt Coronafälle aufgetreten. Der Schritt sei einschneidend, jedoch nötig, um die Epidemie einzudämmen, argumentiert die Regierung.
Oberstes Ziel sei es, den Bildungsauftrag für alle Schülerinnen und Schüler im Kanton sicherzustellen. Nach Ansicht der Regierung gelingt das am besten, wenn der Schulbetrieb im Präsenzunterricht erfolgen kann.