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Schweiz
Der Bundesrat reagiert auf die steigenden Fallzahlen und die Aussichten auf die neue Omikron-Variante. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den verschärften Corona-Regeln im Wortlaut des Bundesrats.
Es gibt keine allgemeinen Personenbeschränkungen, aber das Covid-Zertifikat ist bei Personen ab 16 Jahren ab einer bestimmten Obergrenze empfohlen oder obligatorisch:
Öffentlich zugängliche Einrichtungen haben zudem die Möglichkeit, ungeimpfte Personen nicht zu akzeptieren. Sie können den Zugang für Personen über 16 Jahren auf Inhaberinnen und Inhaber eines Impf- oder Genesungszertifikats beschränken (2G).
Es wird in jedem Fall empfohlen, so weit wie möglich die Hygienemassnahmen, wie Abstandhalten und Händewaschen, zu befolgen.
An privaten Veranstaltungen liegt die Kontrolle des Zertifikats in der Verantwortung der Gruppe. Diese Massnahme ermöglicht es, das Übertragungsrisiko zu begrenzen, indem für ungeimpfte Personen einen Anreiz geschaffen wird, sich testen zu lassen. Zudem soll die Bevölkerung für die Tatsache sensibilisiert werden, dass Ansteckungen im privaten Bereich häufig vorkommen. Es handelt sich um eine Empfehlung. Bei Nichteinhaltung dieser Massnahme ist keine Strafe vorgesehen.
Es gelten dieselben Weisungen wie bei anderen Veranstaltungen. Der Zugang ist auf Personen mit einem gültigen Covid-Zertifikat beschränkt, und das Tragen einer Maske ist obligatorisch.
Ausserdem sind die Weisungen für Gaststätten in Bezug auf die Konsumation zu beachten, d. h. man muss sich zum Essen oder Trinken hinsetzen. Wenn der Zugang auf Personen mit einem Impf- oder Genesungszertifikat beschränkt ist, ist es nicht obligatorisch, sich zum Essen oder Trinken hinzusetzen.
Jede sportliche oder kulturelle Aktivität, die in geschlossenen Räumen stattfindet, erfordert nun ein gültiges Covid-Zertifikat. Es gibt keine Ausnahmen mehr für Versammlungen mit bis zu 30 Personen. Der Organisator der Aktivität muss die Gültigkeit des Zertifikats kontrollieren. Wenn keine Maske getragen wird, muss der Organisator die Kontaktdaten der anwesenden Personen sammeln, um sie im Falle einer Infektion rasch kontaktieren zu können.
Wenn die Eisbahn überdacht ist, müssen Personen über 16 Jahren ein gültiges Covid-Zertifikat haben. Wenn das Tragen einer Maske unpraktisch ist, ist der Betreiber verpflichtet, die Kontaktdaten der anwesenden Personen zu sammeln.
Wenn sich die Eisbahn im Freien befindet, gibt es keine Zertifikats- oder Maskenpflicht (weder für das Publikum noch für die Eisläufer/innen).
Private Einrichtungen wie Restaurants, Bars und Diskotheken sowie öffentlich zugängliche Anlagen und Einrichtungen aus den Bereichen Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport können den Zugang bei Personen über 16 Jahren auf Inhaberinnen und Inhaber eines Impf- oder Genesungszertifikats beschränken. Organisatoren von Veranstaltungen haben dieselbe Möglichkeit. Negativ getestete Personen haben in diesem Fall keinen Zugang zu den Einrichtungen und Veranstaltungen.
In einem Innenraum ist es nicht erlaubt, im Stehen zu essen oder zu trinken. Man muss sich zum Konsumieren hinsetzen. Steht man im Innenbereich eines Restaurants oder einer Diskothek vom Tisch auf, muss man eine Maske tragen. Diese Einschränkungen gelten nicht in Restaurants oder Diskotheken, die den Zugang bei Personen über 16 Jahren auf Inhaberinnen und Inhaber eines Impf- oder Genesungszertifikats beschränken.
In einer Kirche oder einer anderen Kultstätte ist das Tragen einer Maske obligatorisch. Ab 50 Personen müssen die Anwesenden zusätzlich ein gültiges Covid-Zertifikat haben.
Personen, die in einem geschlossenen Raum singen, müssen nicht zwingend eine Maske tragen, aber sie müssen über ein gültiges Covid-Zertifikat verfügen. Wenn sie keine Maske tragen möchten, müssen die Kontaktdaten der anwesenden Personen gesammelt werden, damit sie bei Bedarf rasch kontaktiert werden können. Grundsätzlich ist der Veranstalter für die Sammlung der Daten verantwortlich.
Ja, an Orten, wo das Tragen einer Maske obligatorisch ist, gilt die Massnahme für alle, unabhängig vom Immunstatus der Person.
Bei Weihnachtsmärkten im Freien werden die Schutzmassnahmen von den Veranstaltern in Zusammenarbeit mit den Behörden festgelegt. Je nach Weihnachtsmarkt ist der Zugang auf Personen mit einem Zertifikat beschränkt und gegebenenfalls das Tragen einer Maske obligatorisch.
Es wird in jedem Fall empfohlen, die Hygienemassnahmen, wie Abstandhalten und Händewaschen, zu befolgen.
Legt ein Kanton oder eine Hochschule eine Zugangsbeschränkung fest, so befreit dies nicht von der Pflicht, angemessene Schutzmassnahmen vorzusehen, und insbesondere nicht von der Maskenpflicht nach Artikel 6. Die bisherige Kapazitätsbeschränkung auf zwei Drittel fällt hingegen weg, unabhängig davon, ob eine Zertifikatszugangsbeschränkung besteht oder nicht.
Neu gilt eine generelle Maskentragpflicht für alle Mitarbeitenden in Innenräumen, in denen sich mehr als eine Person aufhält, dies unabhängig davon, ob sie über ein Zertifikat verfügen oder nicht. Ausnahmen sind vorgesehen für Situationen, in denen aus Sicherheitsgründen oder aufgrund der Art der Tätigkeit keine Maske getragen werden kann, sowie für Personen, die z. B. aufgrund eines ärztlichen Attests vom Tragen einer Maske ausgenommen sind.