Sollen Velofahrende Bahnhofunterführungen pedalend unterqueren dürfen? Der Bundesrat ist skeptisch. Er zweifelt daran, dass Velofahrer ihr Zeitmanagement damit signifikant optimieren können.
Es wird geflucht, geschimpft und manchmal wild gestikuliert: Vor allem in sogenannten Mischzonen geraten sich Velofahrende und Fussgänger und Fussgängerinnen regelmässig in die Haare. Die Beziehung der beiden Repräsentanten des Langsamverkehrs ist störungsanfällig.
Immerhin: In einer Zone werden Fussgänger nur selten von Velofahrern behelligt. Die Bahnhofunterführungen sind für Letztere eine Tabuzone. Dort dürfen sie sich nicht auf den Sattel schwingen. Christa Markwalder, Berner FDP-Nationalrätin, möchte die unterirdischen Velorestriktionen aufweichen. Sie fragte den Bundesrat, ob bei den Bahnhofunterführungen nicht vermehrt eine Koexistenz zwischen Velofahrenden und Fussgängern möglich wäre. Sie verwies auf die SBB-Unterführung in Burgdorf, die zumindest Inlineskatende im Schritttempo befahren dürfen. Und sie wollte wissen, ob der Bund flankierende Massnahmen wie Markierungen, einfache bauliche Veränderungen oder Hinweisschilder wie «Fahren im Schritttempo» im Rahmen des Bahninfrastrukturfonds unterstütze.
Das tut er nicht. Der Bundesrat befürchtet, dass zu Velowegen mutierte Bahnhofunterführungen Konflikte zwischen Fussgängern und Velofahrenden anheizen könnten. Überhaupt hegt er allerhöchste Zweifel, ob pedalbare Unterführungen das Zeitmanagement signifikant optimieren. So lautet das ebenso banale wie einleuchtende bundesrätliche Fazit: «Der entstehende Zeitverlust für Velofahrende beim Schieben der Fahrräder anstelle des Befahrens im Schritttempo ist vernachlässigbar.»