Am 19. Dezember entscheiden die Wattwiler Stimmberechtigten an der Urne über den Erwerb der Liegenschaft Steig, der heutigen Spitalliegenschaft. Zu diesem Zweck beantragt der Gemeinderat die Gründung und Finanzierung einer gemeindeeigenen Immobiliengesellschaft.
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Seit kurzem wissen wir mehr zu zwei wesentlichen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung der Nachfolgelösung für das Spital Wattwil: Der Gemeinderat Wattwil und die St.Galler Regierung haben sich in der Frage der Rückübertragung der Spitalimmobilie geeinigt, und die Regierung hat der Berit Klinik den Leistungsauftrag zur Weiterführung der Alkoholkurzzeittherapie PSA erteilt. Jener für den Betrieb des Notfallzentrums wird gemäss Vorinformation noch im Dezember folgen.
Wie geht es weiter, wenn das Spital Wattwil Ende März 2022 geschlossen wird? Diese Frage beschäftigt Bevölkerung und Gemeinderat weiterhin intensiv. Nun ist der Weg geebnet für die vorbereitete Nachfolgelösung.
Das letzte Wort zur Rückübertragung der Liegenschaft an die Gemeinde haben am 19. Dezember die Wattwiler Stimmberechtigen. Die Kosten, die mit der Gründung und Finanzierung der vorgesehenen gemeindeeigenen Immobiliengesellschaft verbunden sind, unterliegen gemäss Gemeindeordnung der Urnenabstimmung.
Der Gemeinderat freut sich darüber, dass er den Stimmberechtigten eine Lösung vorlegen kann, die nicht nur finanziell, sondern auch inhaltlich nachhaltig ausgelegt ist. In Wattwil wird es zwar keinen Spitalbetrieb mehr geben, jedoch ein breites integriertes Angebot, mit dem der Gesundheitsstandort Wattwil und die Gesundheitsversorgung im Toggenburg gesichert sind.
Bevölkerung, Personal und Partner brauchen jetzt rasch Klarheit. Ziel ist, dass die Nachfolgelösung ab Anfang April 2022 ohne Unterbruch realisiert werden kann. Dafür muss die Immobiliengesellschaft möglichst rasch aktiv werden und die Rückübertragung vor Ende März umgesetzt werden können. Der Gemeinderat setzt alles daran, dass dies gelingt. Und wir laden die Wattwiler Stimmberechtigten ein, die Möglichkeit zum Abstimmen trotz des ungewöhnlichen Termins kurz vor Weihnachten wahrzunehmen. Packen wir die Chance!
Für den Gemeinderat
Alois Gunzenreiner
Gemeindepräsident
Der Gemeinderat Wattwil unterbreitet den Stimmberechtigten zwei Anträge: Erstens soll eine gemeindeeigene Immobilien-AG gegründet und für den Erwerb der Liegenschaft und zur Sicherung ihrer Handlungsfähigkeit mit Fr. 15 Mio. Kapital ausgestattet werden. Davon sind Fr. 10 Mio. als rückzahlbares Darlehen ausgestaltet. Damit die AG dann den Altbau zur Vermietung aufbereiten und bewirtschaften kann, sieht die Vorlage ein zweites rückzahlbares Darlehen von Fr. 20 Mio. vor. Die Gesellschaft wird die Darlehen aus den Mieterträgen, die sie erzielt, zurückzahlen.
Das ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einer nachhaltigen Lösung für die Gesundheitsversorgung im Toggenburg nach der Schliessung des Spitals. Der Gemeinderat empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, dem Erwerb der Spitalliegenschaft zum ausgehandelten Kaufpreis von Fr. 9.5 Mio., dem vorgesehenen Vorgehen und den dafür nötigen finanziellen Mitteln zuzustimmen. «Mit den vorgesehenen Leistungserbringern entsteht ein zukunftsträchtiges, attraktives integriertes Gesundheitsangebot. Und es werden Arbeitsplätze in der Region gesichert», erklärt Gemeindepräsident Alois Gunzenreiner. «Zudem wird die letzte zentrumsnahe Fläche für öffentliche Nutzungen in unserer Gemeinde für kommende Generationen erhalten.»
Als letzte grössere zentrumsnahe Fläche für öffentliche Nutzungen (Zone OeBA) hat die Liegenschaft für Wattwil strategische Bedeutung. Sie dient seit über 130 Jahren ohne Unterbruch dem gleichen Zweck: der Gesundheitsversorgung. Es gilt, diese auch nach der Schliessung des Spitalbetriebs in Wattwil an einem zentralen Ort zu gewährleisten.
Zu diesem Zweck soll eine Aktiengesellschaft im Alleineigentum der politischen Gemeinde Wattwil die Liegenschaft erwerben, bewirtschaften und unterhalten. Mit dem Erwerb durch diese Gesellschaft erhält die Wattwiler Bürgerschaft die Gebäude und knapp 20’000 m2 Boden, die in der Bilanz der SRFT per 31. Dezember 2020 insgesamt mit rund Fr. 58 Mio. ausgewiesen sind. Die Immobilien-AG mit eigener Betriebsrechnung nach den Vorgaben des Obligationenrechts wird von einem eigenen Verwaltungsrat geführt und von der Gemeinde als Eigentümerin kontrolliert werden. Sie soll ausschliesslich an Leistungserbringer im Gesundheitswesen Flächen vermieten.
«Wenn die Stimmberechtigten das Vorgehen genehmigen, wird die Immobiliengesellschaft im Sinn einer Anstossfinanzierung von der Gemeinde einmalig ausreichend finanziert, so dass sie die Liegenschaft selbstständig übernehmen und die baulichen Massnahmen vornehmen kann, die für den Betrieb notwendig sind», erklärt Alois Gunzenreiner. «Dazu kann bei Bedarf auch Fremdkapital aufgenommen werden. Die Gesellschaft betreibt die Liegenschaft danach selbsttragend. Sämtliche Ausgaben sind über die Mieteinnahmen zu decken.»
Der Gemeinderat hat die Tragbarkeit im vorgesehenen Rahmen in einer Modellrechnung überprüfen und plausibilisieren lassen. Die Prüfung ergab, dass marktgerechte Mieteinahmen ausreichen, um die Kosten für Betrieb und Unterhalt der Immobilie zu decken – inklusive Kapitalverzinsung und Rückzahlung der Darlehen an die Gemeinde.
Grundlage für diese Lösung ist das vom Gemeinderat überarbeitete und weiterentwickelte Nachfolgekonzept für das Spital. Dieses ist auf die tatsächlichen Bedürfnisse der regionalen Gesundheitsversorgung ausgelegt und sieht einen nachhaltigen Nutzer-Mix im Sinn der integrierten Versorgung vor. «Abschliessend bestätigen lässt sich die Mieter-Zusammensetzung erst, wenn der Kauf der Liegenschaft abgewickelt ist. Damit die Nachfolgelösung ab dem 1. April 2022 ohne Unterbruch umgesetzt und Mieter angebunden werden können, muss jedoch die Immobiliengesellschaft möglichst rasch aktiv werden können», betont Alois Gunzenreiner.
In einer ersten Phase werden das Notfallzentrum, die ambulante Tagesklinik mit Operationen und die PSA-Wohnstation im Neubautrakt ein- und weitergeführt. Die Therapieräume für die PSA werden vorerst im Nebengebäude bleiben. Das Spezialpflegeangebot wird sukzessive gemäss Bedarf aufgebaut, die weiteren Nutzungen werden nachgelagert realisiert. Dafür wird in einem zweiten Schritt der heute grösstenteils brachliegende Altbau bedürfnisgerecht ausgebaut.
«Gemäss heutigem Kenntnisstand lässt sich der Neubau mit wenig Aufwand rasch für die vorgesehenen Nutzungen anpassen», erklärt Alois Gunzenreiner. «Am Altbautrakt sind hingegen umfangreichere bauliche Massnahmen erforderlich.» Der Kostenvoranschlag geht von rund Fr. 18 Mio. aus, und für die Anpassung des Nebengebäudes wird mit einem Aufwand von ca. Fr. 2 Mio. gerechnet. «Diese Grössenordnung liegt im Bereich der bisherigen Annahmen.»
– Die Berit Klinik AG wird die 24/7-Notfallversorgung in Kooperation mit den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten betreiben und die Alkoholkurzzeittherapie PSA weiterführen. Die St.Galler Regierung hat ihr die entsprechenden Leistungsaufträge erteilt (PSA) bzw. noch für Dezember in Aussicht gestellt (Notfall).
– Ebenso baut die Berit Klinik AG eine Tagesklinik mit einem breiten Leistungsspektrum auf, mit spezialmedizinischen Sprechstunden und ambulanten Operationen.
– Vorgesehen ist auch, ein Ärztezentrum mit einer Praxis für Hausarzt-/Allgemeinmedizin und vier Facharztpraxen (Gastroenterologie, Kardiologie, Onkologie und Pneumologie) in der Liegenschaft zu integrieren.
– Im Weiteren soll die gemeindeeigene Pflegeheim Rosengarten GmbH in der Liegenschaft ein bedarfsgerechtes Angebot an Spezialpflege bereitstellen (Akut- und Übergangspflege, postakute Pflege, Schwerstpflege und gerontopsychiatrische Pflege).
– Im Sinne der integrierten Versorgung ist vorgesehen, diese medizinischen und pflegerischen Angebote mit weiteren Partnern zu ergänzen: von der Psychiatrie St.Gallen Nord über die Spitex Mittleres Toggenburg und Ergotherapie bis zur Physiotherapie. Diesbezüglich laufen Verhandlungen über eine Zusammenarbeit und/oder eine Einmietung in der Liegenschaft. Weitere Nutzungen sind denkbar.
Nachgefragt
Der Gemeinderat zeigt sich erfreut darüber, dass es gelungen ist, eine überzeugende Nachfolgelösung für das Spital auszuarbeiten. Eine der Voraussetzungen dafür ist der Kauf der Liegenschaft. Wir fragen nach bei Gemeindepräsident Alois Gunzenreiner:
Wie zuversichtlich sind Sie, dass die Wattwiler Stimmberechtigten am 19. Dezember 2x Ja sagen zu den Anträgen des Gemeinderates?
Die FDP Wattwil hat den Gemeinderat bereits im Januar 2021 in einem offenen Brief aufgefordert, «einen Kauf der Spitalliegenschaft für die vom Kanton St.Gallen geforderten Fr. 10 Mio. eingehend zu prüfen und gegebenenfalls auch zu vollziehen.» Bereits damals waren die Reaktionen, die wir erhalten haben, positiv. Und auch seither haben der Gemeinderat und seine Mitglieder immer wieder und ganz konkret Unterstützung für unseren Einsatz zugunsten einer nachhaltigen Gesundheitsversorgung erhalten – nicht nur, aber auch und gerade im Juni an der Urne. Ich denke also, wir dürfen zuversichtlich sein.
Apropos Juni: Sie sprechen die Referendums-Abstimmung gegen die Spitalschliessung an. Treibende Kraft dahinter war die SP. Auch sie hat immer wieder gefordert, die Liegenschaft dürfe nicht an Private «verscherbelt» werden…
Genau. Auch diese Forderung ist mit der Lösung, die wir ausgearbeitet haben, erfüllt. Es ist so: Wir spüren aus allen politischen Lagern in Wattwil und darüber hinaus Unterstützung – namentlich von allen Wattwiler Ortsparteien sowie von der SP und der SVP Toggenburg. Und die Lösung mit der Berit Klinik Gruppe ist auch tatsächlich eine sehr gute Lösung. Die Berit ist ein verlässliches, erfolgreiches, in der Ostschweiz verankertes und breit anerkanntes Unternehmen. Und die Gemeinde behält als Eigentümerin der gemeindeeigenen Immobiliengesellschaft letztlich die Kontrolle über die Liegenschaft.
Und die finanzielle Belastung? Ist die nicht zu hoch für die Gemeinde?
Die Gemeinde wird ja nicht Betreiberin eines Spitals, wie sie dies bis 2002 war. Vielmehr erwirbt sie über die Immobilien-AG die strategisch wichtige Liegenschaft. Die AG stellt sie dann über Vermietungen Anbietern von Gesundheitsleistungen zur Verfügung. Aus Sicht des Gemeinderates ist das eine optimale Lösung für die ambulante Gesundheitsversorgung, nachdem die Spitalschliessung definitiv ist.