Baurechte könnten die Lösung für den Streit um das Eigentum an Alpgebäuden im Obertoggenburg sein. Die Kosten dafür betragen aber mehrere tausend Franken pro Gebäude. Obertoggenburger Kantonsräte fordern, dass nicht die Älpler zur Kasse gebeten werden, da sie das Problem nicht verursacht haben.
Wem gehören die Gebäude auf den Toggenburger Alpen? Diese Frage gibt weiterhin zu reden. Nachdem der Regierungsrat eine Einfache Anfrage zum Thema im März beantwortet hatte, doppelten die Kantonsräte Ivan Louis (SVP, Nesslau) und Martin Sailer (SP, Wildhaus-Alt St.Johann) in der Aprilsession mit einer Interpellation nach.
Rückblende: Vor rund zwei Jahren erfuhren die Älplerinnen und Älpler, dass nicht sie, sondern die Alpkorporationen als Eigentümer der Alpzimmer im Grundbuch eingetragen seien. Es geht um Wohngebäude, Ställe und Speicher, die die Älpler oder ihre Vorfahren erbaut, genutzt und unterhalten haben. In einigen Fällen seit Jahrzehnten. Es geht aber auch um sehr neue Gebäude.
Älplerinnen und Älpler hätten schlaflose Nächte. Sie würden um ihre Investitionen bangen, heisst es in der Begründung für den Vorstoss. Erfreulich sei, dass der Kanton mögliche Lösungen für das Problem zeige. Vor allem ein Baurecht kommt nach den Erfahrungen von Martin Sailer bei den Betroffenen gut an. Er sagt:
«Alle Älpler, mit denen ich gesprochen habe, wären mit einem 99-jährigen Baurecht glücklich.»
Damit könnten sie die Gebäude weiterhin vererben oder veräussern und würden vor allem – und das sei ja der Hauptpunkt – Eigentümer der Stallungen und Alpzimmer bleiben.
Allerdings legen Ivan Louis und Martin Sailer eine klare Forderung auf den Tisch. Im Vorstoss heisst es:
«Für die Eigentümer dürfen durch diese Anpassung der Verwaltungspraxis keine Kosten entstehen.»
Sie seien nicht verantwortlich für die entstandene Situation und sollten deshalb auch keinen finanziellen Nachteil daraus erleiden. Viele Betroffene fühlten sich enteignet und seien verzweifelt, sagt Martin Sailer.
Wenn Korporationen wegen der Kontroverse Statuten ändern müssen, sollen sie keine Gebühren zahlen müssen. Das sagte der Regierungsrat schon früher. Die Kantonsräte fragen nun, ob der Regierungsrat bereit ist, die Kosten für Geometerdaten sowie für Statuten- und Grundbuchanpassungen zu übernehmen. Damit müssten die Älplerinnen und Älpler nicht zahlen. Angeregt wird auch, dass der Kanton mit den Gemeinden Lösungen sucht.
Weiter erkundigen sich die Kantonsräte, ob eine billigere Lösung via Geoportal möglich ist. Damit müsste man keine Marksteine setzen. Schliesslich fragen sie, ob der Regierungsrat bereit ist, die Frist für die Anpassung zu verlängern.
Die Kosten für Grundbucheintrag und Geometer könnten rasch 4000 bis 5000 Franken pro Gebäude erreichen. Manche Älpler hätten fünf oder sechs Gebäude, sagt Martin Sailer.
Köbi Knaus, Landwirt in Unterwasser, ist einer der Betroffenen. Er geht von mehreren hundert Leidensgenossen aus. Er habe alle Grundbucheinträge und Belege für seine Gebäude auf der Alp Flies zurück bis 1850, sagt er. Bei der Gründung der kantonalen Gebäudeversicherung 1890 seien die Älpler als Eigentümer der Alpzimmer eingetragen worden. Der Boden habe dagegen schon immer der Alp gehört.
1984 antwortete die Grundbuchaufsicht laut Köbi Knaus noch, das gehe so in Ordnung. Jetzt gelte das Gegenteil, wundert er sich. Er vertritt die Ansicht, Baurechte seien die beste Lösung.
Dabei geht es ihm auch um die Tradition. Die ältesten Alpreglemente gingen aufs 15. Jahrhundert zurück, sagt er. Sie seien sehr demokratisch, da alle gleich viel Stimmrecht hätten. Zudem sei die Zahl der Kühe pro Stall begrenzt worden.