Todesstoss für Outlet in Wigoltingen? - Thurgauer Verwaltungsgericht für Nichtgenehmigung

Der Gestaltungsplan «Outlet Edelreich» in Wigoltingen ist vom Kanton zu Recht nicht genehmigt worden. Das Thurgauer Verwaltungsgericht hat Beschwerden gegen diese Nicht-Genehmigung abgelehnt. Opponiert hatten einerseits die politischen Gemeinden Wigoltingen und Müllheim sowie eine AG.

Christian Kamm
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Auf dieses Areal in Wigoltingen sollte das Outlet Edelreich zu stehen kommen. Im Hintergrund die Gemeinde Müllheim.

Auf dieses Areal in Wigoltingen sollte das Outlet Edelreich zu stehen kommen. Im Hintergrund die Gemeinde Müllheim.

Reto Martin

Das Verwaltungsgericht begründet sein Urteil damit, dass der Gestaltungsplan «Outlet Edelreich» den Vorgaben des massgebenden Kantonalen Richtplans von 2017 widerspreche. Gleiches gelte auch schon für den früheren Richtplan von 2009. Das geplante Outlet sei bereits mangels ausreichender Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr nicht zulässig. Verlangt werde in solchen Fällen eine optimale ÖV-Erschliessung. Diese Vorgabe sei schon dadurch nicht erfüllt, weil die Entfernung zwischen dem Haupteingang des geplanten Outlet-Centers und den Perrons des Bahnhofs Müllheim-Wigoltingen mehr als 500 Meter betrage. Die geplante Einrichtung eines Shuttle-Bus-Betriebs könne daran grundsätzlich nichts ändern.

Zweitens lässt laut Verwaltungsgericht das Agglomerationsprogramm der Region Frauenfeld am vorgesehenen Standort keine Verkaufsnutzung zu: «Verkaufsnutzungen sind dort ausdrücklich nicht zugelassen», schreibt das Gericht. Und kommt zum Schluss:

«Die Beschwerden erweisen sich bereits unter diesem Gesichtspunkt als unbegründet.»

Den Beschwerdeführern steht nun noch der Weg ans Bundesgericht in Lausanne offen.

Bereits eine jahrelange Vorgeschichte

Die Auseinandersetzung um das geplante Outlet-Center Edelreich in Wigoltingen zieht sich schon über Jahre hin. Das dem Gestaltungsplan zugrunde liegende Projekt sieht die Erstellung von drei separaten Gebäuden mit einer Verkaufsfläche von insgesamt 30000 Quadratmetern vor. Dazu kommen 930 Parkplätze.

Die kantonale Umweltschutzfachstelle beziehungsweise das Departement für Bau und Umwelt (DBU) kamen 2015 zum Schluss, dass das Vorhaben umweltverträglich sei. Noch im selben Jahr segneten die Gemeinderäte von Wigoltingen und Müllheim den Gestaltungsplan ab. Dagegen und gegen den Pro-Entscheid der Gemeindeversammlung von Müllheim erhob der VCS Thurgau Rekurs. Das DBU hiess die beiden Rekurse des VCS gut und verweigerte die Genehmigung des Gestaltungsplans. Als Grund wurden vor allem die von der Bauherrschaft ins Feld geführten künftigen Besucherzahlen ins Feld geführt. Mangels Erläuterung und Herleitung der Prognose sei die Plausibilität der Zahlen zu verneinen.

Nun hat das Verwaltungsgericht als letzte Instanz innerhalb des Kantons entschieden.