Tötungsdelikt im Thurgau
Mieterin in Bottighofen erschossen: Beschuldigte wäre wohl auch überführt worden, wenn man den Kopf des Opfers nicht gefunden hätte

Vor fast genau einem Jahr fanden Spaziergänger im Egnacher Wald einen menschlichen Kopf. Nun haben die Ermittler die Puzzleteilchen zusammen. Sie werfen der Vermieterin des Opfers vorsätzliche Tötung und Störung des Totenfriedens vor. Beantragt sind 18 Jahre Haft und ein Landesverweis von 15 Jahren.

Ida Sandl Jetzt kommentieren
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In diesem Haus in Bottighofen haben die Beschuldigte und ihre Mieterin gewohnt. Aufnahme vom 15.12.2020.

In diesem Haus in Bottighofen haben die Beschuldigte und ihre Mieterin gewohnt. Aufnahme vom 15.12.2020.

Donato Caspari

Was bisher geschah

  • Am 5. Dezember 2020 finden Spaziergänger einen abgetrennten Kopf im Waldstück Sangenhölzli bei Egnach.
  • Schnell ist klar, dass er einer 63-jährigen Frau gehört, die seit eineinhalb Monaten vermisst ist. 
  • Am 11. Dezember 2020 wird die Vermieterin des Opfers in ihrem Wohnort in Bottighofen festgenommen.
  • Wenige Tage nach ihrer Verhaftung gesteht die 55-Jährige die Tat.

Dieses Verbrechen hat nicht nur den Thurgau aufgewühlt: Das Opfer, eine 63-jährige Frau aus Bottighofen, war eineinhalb Monate lang vermisst. Dann machen Spaziergänger eine grausige Entdeckung. Sie finden einen menschlichen Kopf im Wald bei Egnach. Es handelt sich um den Kopf der Vermissten, er weist eine Schusswunde auf. Keine zwei Wochen später wird die Vermieterin der Frau als dringend tatverdächtig verhaftet: Eine 55-jährige gebürtige Ukrainerin mit liechtensteinischem Pass – und Hobbyschützin.

Hohe Freiheitsstrafe und ein Landesverweis

Jetzt hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen abgeschlossen: Sie klagt die 55-Jährige wegen vorsätzlicher Tötung und Störung des Totenfriedens an. Beantragt ist eine hohe Freiheitsstrafe von 18 Jahren und ein anschliessender Landesverweis von 15 Jahren. Die Akten liegen nun beim Bezirksgericht Kreuzlingen. Wann der Prozess stattfinden wird, kann man dort aber noch nicht sagen.

Der Kopf gehöre nicht in den Abfall, sagt sie aus

Nur wenige Tage nach ihrer Verhaftung gesteht die Beschuldigte die Tat. Allerdings hatten die Ermittler bis dahin auch schon sehr gut gearbeitet und bereits eine erdrückende Anzahl an Beweisen zusammengetragen. Oberstaatsanwalt Marco Breu, der Sprecher der Thurgauer Staatsanwaltschaft, sagt:

Marco Breu, Mediensprecher der Staatsanwaltschaft Thurgau.

Marco Breu, Mediensprecher der Staatsanwaltschaft Thurgau.

Andrea Stalder
«Aufgrund der insgesamt gesicherten Beweismittel wäre die Beschuldigte wohl auch überführt worden, wenn man den Kopf nicht gefunden hätte. Gleichwohl erbrachte natürlich die am Kopf erfolgte Spurensicherung wichtige Erkenntnisse zum Tatablauf.»

Die Strafuntersuchung hat ergeben, dass die Beschuldigte ihre Mieterin am frühen Morgen des
29. Oktober 2020 im Keller des Mehrfamilienhauses an der Hauptstrasse in Bottighofen erschossen hat. Anschliessend hat sie die Leiche zerstückelt, die Teile in Säcke gepackt und in verschiedene Unterflurcontainer in Bottighofen geworfen. So habe sie die Tat vertuschen wollen.

Den Kopf hat die Beschuldigte in einem Erdloch im Wald bei Egnach vergraben. Sie begründete dies damit, dass der Kopf nicht in den Abfall gehöre.

Mietschulden als vordergründiges Motiv

«Als Motiv stehen Mietstreitigkeiten im Vordergrund», sagt Breu. Das genaue Motiv und wie es zur Tat kam, werde der zuständige Staatsanwalt am Prozess, ausführen. Mehrere Medien haben bereits spekuliert, dass Mietschulden des Opfers den Streit zwischen den Frauen entfacht haben könnten. Die Beschuldigte ist bis auf ein Strassenverkehrsdelikt nicht vorbestraft.

Psychiater empfiehlt keine Verwahrung

Die Staatsanwaltschaft hat ein Forensisch-Psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben. Es kommt zum Schluss, dass die Frau schuldfähig ist. Der Psychiater habe jedoch keine Verwahrung empfohlen, sagt Breu. Bei einer vorsätzlichen Tötung sieht der Gesetzgeber ein Strafmass zwischen 5 und 20 Jahren vor. Die beantragten 18 Jahre liegen also im oberen Rahmen.

Der Landesverweis wird erst nach Entlassung aus der Haft fällig. Da die Beschuldigte einen liechtensteinischen Pass besitzt und Liechtenstein zum Schengenraum gehört, würde der Landesverweis im Falle einer Verurteilung nur für die Schweiz gelten.

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