Tötungsdelikt
Mieterin erschossen und Kopf der Leiche in Egnacher Wald vergraben: Thurgauer Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen 55-Jährige

Nach Abschluss der Strafuntersuchung hat die Staatsanwaltschaft Kreuzlingen beim Bezirksgericht Kreuzlingen Anklage gegen eine 55-jährige Frau wegen vorsätzlicher Tötung und Störung des Totenfriedens erhoben. Es wird eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren und eine Landesverweisung für die Dauer von 15 Jahren beantragt.

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In einem kleinen Wald in der Gemeinde Egnach wurden im Herbst 2020 die sterblichen Überreste der Frau gefunden.

In einem kleinen Wald in der Gemeinde Egnach wurden im Herbst 2020 die sterblichen Überreste der Frau gefunden.

Bild: BRK News

Am Samstag, 5. Dezember 2020, fanden Spaziergänger im Waldstück «Sangenhölzli» bei Egnach einen menschlichen Kopf, welcher im Rahmen der gerichtsmedizinischen Abklärungen, einer seit dem 29. Oktober 2020 in Bottighofen vermissten 63-jährigen Frau zugeordnet werden konnte. Am abgetrennten Kopf habe eine Schussverletzung festgestellt werden können.

«Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Kreuzlingen in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei Thurgau führten zur dringend tatverdächtigen 55-jährigen Vermieterin der vermissten Frau», heisst es in einer Medienmitteilung der Staatsanwaltschaft Thurgau. Die Frau sei am 11. Dezember 2020 an ihrem Wohnort in Bottighofen festgenommen worden und befinde sich seither in Haft.

Wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilt, habe die zwischenzeitlich abgeschlossene Strafuntersuchung ergeben, dass die 55-jährige Tatverdächtige ihre 63-jährige Mieterin am frühen Morgen des 29. Oktober 2020 im Kellergeschoss des gemeinsamen Wohnhauses in Bottighofen erschossen, den Leichnam zerteilt und in verschiedenen Unterflurcontainern in Bottighofen entsorgt hatte. Den abgetrennten Kopf hatte sie in einem Erdloch im Waldstück «Sangenhölzli» bei Egnach vergraben.

Gestützt auf diese Erkenntnisse hat die Staatsanwaltschaft Kreuzlingen beim Bezirksgericht Kreuzlingen Anklage wegen vorsätzlicher Tötung und Störung des Totenfriedens erhoben. Es wird eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren und eine Landesverweisung für die Dauer von 15 Jahren beantragt.

Es gelte die Unschuldsvermutung. (pd/red)