Aufatmen nach Urteil zu Schwimmunterricht

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St. Margrethen Der Entscheid hat europaweit Aufsehen erregt: Am Dienstag hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg entschieden, dass ein moslemisches Mädchen aus Basel am Schwimmunterricht mit Buben teilnehmen muss (Ausgabe von gestern). Auf grosses In­teresse stiess das Urteil in St. Margrethen. Die Schulgemeinde kämpft seit Jahren mit dem mittlerweile national bekannten Salafisten Emir Tahirovic. «Wir sind froh, dass aus Strassburg das gleiche Verdikt wie aus Lausanne vom Bundesgericht gekommen ist», sagt Schulpräsident Roger Trösch. «Es bestätigt unser Handeln.» Trösch interpretiert das Urteil auch als Signal für weitere schulische Veranstaltungen wie Ausflüge und Lager: «Unliebsame Teile des Unterrichts können nicht einfach mit dem Hinweis auf die Religionsfreiheit verweigert werden.»

Tahirovic hat unter anderem mehrfach die Teilnahme seiner Kinder an Schwimmunterricht und Skilager verweigert. Im Juni 2016 wurde der Bosnier zum zweiten Mal verurteilt. Vorgeworfen wurden ihm Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, Widerhandlung gegen das kantonale Volksschulgesetz und Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen der Fürsorgepflichten. Derweil zeichnet sich bereits weiteres Konfliktpotenzial ab: Laut Plan der Schule St. Margrethen muss der Sohn von Tahirovic im kommenden Sommer zum ersten Mal an einem Lager teilnehmen. Tahirovic zeigte sich bislang nicht kompromissbereit. Auch die Schule denkt nicht an Zugeständnisse – erst recht nicht nach dem Strassburger Urteil. Man werde die Besuchspflichten weiterhin «vollumfänglich einfordern», sagt Trösch.

Diese Woche wurde in Kreuzlingen ein ähnlicher Fall bekannt. Ein moslemischer Vater will seine achtjährige Tochter nicht in den Schwimmunterricht schicken, wie «10 vor 10» berichtete. Die Schulbehörde hat bei der Staatsanwaltschaft Anzeige gegen den Mann eingereicht. (ar)