Falsch erhobene Beweise, mangelhafte Dokumentation und zu langes Abwarten: Bei der Urteilsbegründung kritisiert der Arboner Richter Ralph Zanoni die Arbeit der Thurgauer Behörden. Die Kernanklagepunkte der Staatsanwaltschaft fallen deswegen in sich zusammen. In allen Anklagepunkten betreffend Zwangsräumung erfolgt ein Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Kritik des Gerichts an den Behörden ruft die Politik auf den Plan. Die Reaktionen sehen Sie im Video.