Sturmschäden in den Wäldern von Hundwil und Stein beeinflussen neuen Jagdplan: 30 zusätzliche Rehe werden zum Abschuss freigegeben

Im Kanton Appenzell Ausserrhoden wurden die Jagdvorschriften für das kommende Jagdjahr festgelegt. Aufgrund der Sturmschäden in den Wäldern von Hundwil und Stein wird der Jagddruck auf Rehe in diesem Gebiet erhöht.

Stephanie Häberli
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Die sturmgeschädigten Wälder von Hundwil und Stein wurden als Schwerpunktbejagungsgebiete erklärt.

Die sturmgeschädigten Wälder von Hundwil und Stein wurden als Schwerpunktbejagungsgebiete erklärt.

Bild: Keystone

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hat die Jagdvorschriften für das kommende Jagdjahr 2020 und 2021 erlassen. Die Jagd im Kanton beginnt am Montag, 7. September, mit der Niederjagd auf das Rehwild. Ebenfalls wird dann die dreiwöchige, erste Jagdperiode auf Rotwild und Gämsen eröffnet. Die Rehwildjagd endet am 7. November.

Die zweite Jagdperiode auf das Rotwild ist vom 9. bis 28. November vorgesehen. Für den Dachs und das Wildschwein wird der Jagdbeginn auf den 1. Juli vorgezogen. Beendet wird die Jagd auf den Dachs am 15. Januar 2021 und jene auf das Wildschwein am 30. Januar 2021.

Der Rehbestand und auch die Menge der von Rehen angefressenen und verletzten Jungbäume sind laut einer Medienmitteilung vergleichbar mit dem Vorjahr. Besonders gefährdet durch den Rehfrass sind jedoch die grossen Jungwaldflächen, welche nötig sind für die Wiederherstellung der Sturmschäden in den Wäldern der Gemeinden Hundwil und Stein. Deshalb soll das Rehwild in den Wäldern dieser beiden Gemeinden verstärkt bejagt werden.

Dazu wird dort ein Schwerpunktbejagungsgebiet ausgeschieden, in welchem 30 Rehe zusätzlich freigegeben werden. Heinz Nigg, der kantonale Jagdverwalter, sagt:

«Durch diese Massnahme soll der Jungwald vor zu grossem Wildverbiss geschützt werden, damit sich der Wald möglichst schnell wieder erholen kann.»

Seitdem der Sturm Lothar vor rund 20 Jahren wütete, sei dies das erste Mal, dass in Ausserrhoden ein Schwerpunktbejagungsgebiet festgelegt werden müsse. «Von flächigen Sturmschäden sind wir in den vergangenen Jahren immer verschont geblieben», sagt Nigg.

Massnahmen werden einige Jahre gelten

Bis sich der Wald genügend erholt hat und das Schwerpunktbejagungsgebiet aufgehoben werden kann, wird es aber eine Zeit dauern: «Das wird nichts sein, was nur in diesem Jahr aktuell ist. Diese Massnahmen werden auch in den nächsten zwei bis drei Jahren noch ein Thema sein», sagt Heinz Nigg.

Die Jagd im Ausserrhodischen beginnt dieses Jahr am 7. September.

Die Jagd im Ausserrhodischen beginnt dieses Jahr am 7. September.

Bild: Urs Bucher

Dass der Rehbestand durch die zusätzlich freigegebenen Tiere in den von den Sturmschäden stark betroffenen Gebieten leicht zurückgeht, sei aber kein Problem: «Ein leichter Rückgang wäre sogar der Idealfall. Wir haben im Kanton einen guten Rehbestand, es schadet daher nicht, wenn dieser lokal zum Vorteil der Waldverjüngung etwas abnimmt.» Nebst den Gemeinden Hundwil und Stein, in denen die Stürme «Burglind», «Vaia» und «Lolita», welche zwischen dem Jahr 2018 und 2020 wüteten, am meisten flächige Spuren hinterliessen, seien in den übrigen Gemeinden nur vereinzelte Waldschäden entstanden. Nigg führt aus:

«Gegen solche Streuschäden eines Sturmes muss man keine zusätzlichen Massnahmen zur Regulierung des Wildbestandes treffen.»

Für das kommende Jagdjahr wurden folgende Abschusszahlen festgelegt: im Jagdbezirk Hinterland 270 Rehe, im Jagdbezirk Mittelland 147 Rehe und im Jagdbezirk Vorderland 85 Rehe. Die Abschusszahlen beim Gamswild bewegen sich mit 14 Gämsen im gesamten Kantonsgebiet auf dem Niveau des Vorjahres.

Hoher Rotwildbestand

Der Rotwildbestand ist laut der Mitteilung im gemeinsamen Lebensraum der Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und St.Gallen unvermindert hoch. Seit 2016 koordinieren die Jagdverwaltungen der drei Kantone die Bestandeserhebung und die Jagdplanung für das Rotwild im gemeinsamen Wildraum.

Eine Erhebung der Wildhut der drei Kantone mittels Wärmebildgeräten vom 2. April 2020 zeigte, dass der Rotwildbestand gesamthaft vergleichbar hoch ist wie im Frühling 2019. Der Abschuss wird deshalb gleich angesetzt wie im Vorjahr. Im ganzen Kanton sind mindestens 30 Alt- und Schmaltiere und maximal zehn Stiere oder Spiesser, also junge männliche Hirsche, deren Geweihe noch keine Verästelungen aufweisen, zum Abschuss frei.