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Offener Brief an Gemeinderat Bühler Anfang März erhielten alle Haushaltungen in Bühler einen Brief von der Gemeindekanzlei, in dem die neue Adresse bekannt gegeben wurde.

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Offener Brief an Gemeinderat Bühler

Anfang März erhielten alle Haushaltungen in Bühler einen Brief von der Gemeindekanzlei, in dem die neue Adresse bekannt gegeben wurde. Mit diesem Brief festigt der Gemeinderat seine Position, dass die Art und Weise der Neuadressierung korrekt und endgültig sei.

Bekannterweise haben 130 Unterzeichner der Petition Adressrevision bereits nach der Orientierung des Gemeinderates am 30.

November den Vorschlag als «zu wenig auf der bestehenden Adressierung aufbauend und entsprechend entwurzelnd, verwirrend und überdimensioniert» bezeichnet.

Wir fordern den Gemeinderat erneut auf, die Neuadressierung sofort zu stoppen. Zu den bereits mehrfach erwähnten Beanstandungen führen wir hier einige weitere an:

• Der Gemeinderat hat am 16. Dezember, also nach der Vernehmlassung und öffentlichen Orientierung, beschlossen, «sämtliche Strassenzüge» als «…strassen» zu bezeichnen. Diese nachträgliche, erhebliche Änderung ist politisch unkorrekt.

• Ungeachtet der Petition vieler Leserbriefe und persönlicher Gespräche hat der Gemeinderat Einwände übergangen und widerrechtlich nie korrekt und vollständig über die vorgesehene Adressierung Auskunft gegeben.

• Der nun vorgelegte Ortsplan zeigt erhebliche, gravierende und vielfältige Mängel auf. Amtlichen Verordnungen, Richtlinien und Empfehlungen wurden nicht entsprochen. So wurden zum Beispiel überlange und überflüssige Namen, wie Nassschwendistrasse, Hohe Buchestrasse, Bleichelistrasse oder Bleicheli-Chellenstrasse konstruiert.

• Der vom Gemeinderat «grosszügig» gewährte Zusatz, die alten Namen anzufügen, ist nicht zu handhaben, weil Vierzeiler nicht zugelassen werden oder die Zeilen zu lang sind.

Amtliche Register und private Adressdatenbanken können diese gar nicht verarbeiten, selbst wenn mit str. abgekürzt würde (z.B. Nassschwendistrasse 1 / Zistenegg).

• Der Gemeinderat hat sich bei der Namensfindung von keiner kompetenten Seite beraten lassen. Die für unsere Streusiedlung charakteristische Namensgebung und entsprechende Adressierung wurde, trotz gegenteiliger Empfehlung des Bundesamtes für Landestopographie, übergangen.

• Der Gemeinderat hat es offensichtlich versäumt, mit den Nachbargemeinden Kontakt aufzunehmen, um eine regional abgestützte Lösung zu suchen. Die vorgeschlagene Adressierung ist im gesamten Appenzeller Mittelland (und im Kanton) völlig unüblich.

• Unüblich, verwirrend und überdimensioniert sind die langen, verzweigenden Strassenzüge. Dieser Fall ist in der Empfehlung des Bundesamtes für Landestopographie 2.3.3 explizit erwähnt. Die Empfehlung lautet in diesem Fall, solche Gebiete als benannte Gebiete zu bezeichnen.

Ausserdem steht: «Die Namen von benannten Gebieten sind häufig von Hof- und Flurnamen oder von Gebäudebezeichnungen abgeleitet und können zum Teil aus der Ebenen-Nomenklatur der amtlichen Vermessung übernommen werden. Die Namen von benannten Gebieten werden wie Strassennamen behandelt und haben dieselbe Bedeutung wie die Namen von Strassen und Plätzen.»

• Als grobe und rechtswidrige Verfehlung beanstanden wir die Adressierung von Häusern auf Gaiser Gemeindegebiet ohne Absprache mit den Betroffenen. Damit wird eine erneute Anpassung aller Dorfstrasse-Adressen erforderlich. (Laut Empfehlung der eidgenössischen Vermessungsdirektion beginnt die Strassennummerierung immer mit 1.)

• Die Kosten die durch diese unsinnige und eigenmächtige Handlungsweise des Gemeinderates verursacht wurden und werden, dürften inzwischen die Ausgaben von 10% einer Steuereinheit übersteigen. Dies verstösst gegen das Gemeinderecht.

Der Gemeinderat behauptet, ein Grossteil der Bevölkerung sei mit dem Vorgehen und der neuen Adresse einverstanden. Die Petitionäre sind nicht dieser Ansicht. Mit einer erneuten Unterschriftensammlung wollen wir aufzeigen, dass eine erhebliche Unzufriedenheit besteht. Im weiteren sind Rekurse zu diversen weiteren Punkten, welche wir beanstanden, in Vorbereitung.

Es ist höchste Zeit, dass der Gemeinderat, wie in einem Leserbrief steht, Schadensbegrenzung vornimmt und daran arbeitet, das verlorene Vertrauen der Bevölkerung zurückzugewinnen.

Der Unterschriftensammlung liegt folgender Text zugrunde:

Die Unterzeichnenden sind der Überzeugung, dass die vorgeschlagene Neuadressierung unangepasst ist und fordern deshalb:

• Die vorgesehene Neuadressierung ist abzulehnen.

• Die Neuadressierung muss im Sinne der Verordnung über die geographischen Namen erfolgen. Sie soll regional eingebettet sein und den Charakter der Streusiedlung und die Originalität der Flurnamen erhalten.

• Neue Arbeitsgruppe soll unter Beizug von Fachleuten aus Denkmalpflege und Heimatschutz sowie orts- und geschichtskundigen Einwohnern einen neuen Vorschlag ausarbeiten.

Kommission Erstunterzeichner der Petition Adressrevision Bühler: Mathias Wetter, Theo Bruderer, Heinz Lengwiler, Kurt Gmünder, Iris und Peter Briker, Elsbeth und Christian Weiss, Alfred Meier, Josef Ledergerber, Marie und Ernst Longatti, Martin und Margrith Grawehr, Rudolf Steiner, Jürg Gassmann