Hundelösung – Änderungen melden

neckertal. Die Rechnungen für die Hundesteuer 2011 werden im April verschickt. Hundehalterinnen und -halter werden gebeten auf der Gemeinde zu melden, falls sie ihren Hund weggegeben haben oder dieser gestorben ist. Ebenso, wenn ein neuer gekauft wurde. Lösepflichtig sind Hunde ab dem Alter von fünf Monaten.

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neckertal. Die Rechnungen für die Hundesteuer 2011 werden im April verschickt. Hundehalterinnen und -halter werden gebeten auf der Gemeinde zu melden, falls sie ihren Hund weggegeben haben oder dieser gestorben ist. Ebenso, wenn ein neuer gekauft wurde. Lösepflichtig sind Hunde ab dem Alter von fünf Monaten.

Seit dem 1. September 2008 ist die revidierte Tierschutzgesetzgebung in Kraft. Schafft jemand erstmals einen Hund an, muss vor dem Kauf oder der Übernahme ein Theoriekurs und nach der Übernahme ein praktisches Training absolviert werden. Bisherige Hundehalter müssen jeweils mit einem neuen Hund nur das praktische Training durchlaufen. Die Theorie- wie auch die praktischen Kurse müssen bei einem vom Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) anerkannten Ausbildner absolviert werden.

Die Adressen von Ausbildnern findet man im Internet unter www.afgvs.sg.ch. In der Gemeinde können Kurse bei Heidi Bünzli, Brunnadern (Tel. 071 374 14 05) gemacht werden. Weitere Informationen zum Thema auf www.tiererichtighalten.ch oder direkt bei der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft (SKG) unter www.skg.ch. Bestätigungen für absolvierte Kurse sind der Gemeinde einzureichen. (gem)