Finanzen
Wie es mit dem Voranschlag 2023 in Trogen weitergeht

Das Trogner Stimmvolk hat Ende November den Voranschlag abgelehnt. Nun hat der Gemeinderat erste Massnahmen getroffen.

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In Trogen dürfen bis zur Genehmigung eines neuen Voranschlages nur unerlässliche Ausgaben getätigt werden.

In Trogen dürfen bis zur Genehmigung eines neuen Voranschlages nur unerlässliche Ausgaben getätigt werden.

Bild: Gaetan Bally/KEYSTONE

Der Gemeinderat Trogen hat kürzlich das Volksnein zum Budget analysiert und erste Massnahmen getroffen. Gemäss Finanzhaushaltgesetz dürfen ab 1. Januar bis zur rechtskräftigen Genehmigung eines neuen Voranschlages nur unerlässliche Ausgaben getätigt werden. Wie die Gemeindekanzlei mitteilt, haben sich während dieser Zeit die Ausgaben auf das Notwendige zu beschränken. Laufende Projekte und Investitionen seien teilweise zu sistieren. Aufträge für Investitionen und Projekte können nur unter Vorbehalt der Annahme des neuen Voranschlages weiterbearbeitet werden.

Infoveranstaltung geplant

Es wurde laut Mitteilung ausführlich über mögliche Gründe für die Ablehnung debattiert. Dies habe den Zeitplan für die Erarbeitung eines neuen Voranschlages beeinflusst. Es seien Gespräche mit den Verfassern des im Vorfeld der Abstimmung versandten Flugblattes sowie den Parteien und Organisationen geplant. Vor der 2. Lesung des Budgets im Gemeinderat wird eine öffentliche Versammlung einberufen, wo er über die Änderungen im Budget informieren und Rückmeldungen aus der Versammlung aufnehmen möchte. Wenn der Zeitplan eingehalten werden kann, ist geplant, den revidierten Voranschlag am 16. April zur Abstimmung zu bringen. (gk)