Information der Erstpetitionäre an die Bevölkerung von Bühler Folgende Stellungnahme, datiert Montag, 15. Februar, haben die Erstpetitionäre am Donnerstag, 18. Februar, zugestellt bekommen.
Information der Erstpetitionäre an die Bevölkerung von Bühler
Folgende Stellungnahme, datiert Montag, 15. Februar, haben die Erstpetitionäre am Donnerstag, 18. Februar, zugestellt bekommen. Zur Information aller Petitionäre und Interessierten veröffentlichen wir den Brief des Gemeinderates. Weitere Schritte folgen, die Petitionäre treten mit der Bevölkerung in Kontakt.
Im Namen aller Petitionäre, die Erstunterzeichner: Mathias Wetter, Theo Bruderer Heinz Lengwiler, Kurt Gmünder Iris und Peter Briker, Elsbeth und Christian Weiss, Alfred Meier Josef Ledergerber, Marie und Ernst Longatti, Martin Grawehr
An die Erstunterzeichner der Petition «Adressrevision Bühler»
Wir beziehen uns auf Ihren Offenen Brief vom 20. Januar 2010. Der Gemeinderat hat sich an der Sitzung vom 11. Februar 2010 mit den von Ihnen genannten Punkten befasst. Er nimmt dazu wie folgt Stellung:
Der Gemeinderat bestätigt, dass die Adressrevision keine unbedeutende oder alltägliche Angelegenheit ist. Er ist ebenfalls Ihrer Meinung, dass ein solches Projekt nicht im Eilzugstempo und ohne gründliche Meinungsbildung ausgearbeitet werden kann.
Ohne den ganzen Prozessablauf nochmals aufzuzeigen, erinnern wir daran, dass im April 2008 – also vor bald zwei Jahren! – eine erste Publikation betreffend neuer Strassen und Hausnummern und gleichzeitigem Aufruf an die Bevölkerung zur Mitarbeit erfolgt ist. Von einem Eilzugstempo, wie Sie es uns vorwerfen, kann also nicht die Rede sein.
Die Arbeitsgruppe hat sehr sachlich und emotionslos in fast zehn Sitzungen das Projekt vorangetrieben und in einer Zeitspanne von anderthalb Jahren einen ersten Vorschlag ausgearbeitet, der dem Gemeinderat unterbreitet wurde. Mit der Vernehmlassung wurde dann der Bevölkerung Gelegenheit geboten, sich zum Ergebnis zu äussern. Dies geschah bekanntlich im Herbst 2009, zu jenem Zeitpunkt, als eine Gesamtübersicht über die neuen Adressen vorlag.
Eingaben aus der Bevölkerung wurden in einem nächsten Schritt dort berücksichtigt, wo sie in das Gesamtkonzept, welches vom Gemeinderat beschlossen wurde, passten. An einer Orientierung am 30. November 2009 wurde nochmals über das Ergebnis der Arbeiten informiert. Aufgrund dieser Informationsveranstaltung wurden einige der dort eingebrachten Einwände zusätzlich berücksichtigt.
Dem Gemeinderat mangelnde Information vorzuwerfen, entspricht nicht der Tatsache. Wir erinnern daran, dass von Beginn weg über die entscheidenden Schritte informiert wurde. Dass nicht über jede Sitzung der Arbeitgruppe informiert werden kann, versteht sich von selbst. Es ist uns deshalb rätselhaft, wenn Sie von erheblichen Fehlern und Versäumnissen sprechen. Einen Brief an jeden Haushalt zu schicken, ist nicht verhältnismässig.
Die Kommunikationswege wie Printmedien, Internet, öffentliche Versammlung und Vernehmlassung betrachten wir als umfassende Information – sie entsprechen den heutigen allgemeinen Bedürfnissen. An dieser Stelle sei daran erinnert, dass viele Gemeinden informationsmässig nicht einen derart grossen Aufwand betrieben haben, als es darum ging, die Bevölkerung über die neue Adressgebung zu informieren. Ein einziger Brief mit der definitiven Adresse und Hausnummer musste dort genügen.
Nirgends hatte die Bevölkerung mehr Gelegenheit sich aktiv am Prozess zu beteiligen als hier in Bühler. Von einer Machtdemonstration durch den Gemeinderat zu reden, entbehrt daher jeder Grundlage.
Der Gemeinderat streitet nicht ab, dass die Lancierung einer Petition einem demokratischen Grundrecht entspricht, wie es die Bundesverfassung vorsieht. Das Petitionsrecht beruht auf der garantierten Kenntnisnahme der Petition durch die angesprochene Behörde. Das ist durch den Gemeinderat erfolgt.
Er hat sogar mit Schreiben vom 11. Januar 2010 umfassend geantwortet und zu jedem Punkt in der Petition Stellung genommen. Wir erinnern im übrigen daran, dass die Behörde nicht verpflichtet ist, auf Forderungen in einer Petition einzugehen. Ihre Anliegen wurden – trotzdem Sie das Gegenteil behaupten – verstanden. Es ist aber richtig, dass nicht alle Forderungen erfüllt werden konnten. Die Gründe dazu sind Ihnen schon mehrfach erläutert worden.
Ohne nochmals im Detail auf die einzelnen Punkte in Ihrem Brief vom 20. Januar 2010 einzugehen, erinnern wir daran, dass die alten Flurbezeichnungen auf Plänen, Karten und im Grundbuch weiterhin Bestand haben werden. Zudem besteht die Möglichkeit, diese Namen auf Adressen – zwar inoffiziell – weiterzuführen.
Was das Gemeindereferendum angeht, so widersprechen Sie sich selbst. Sie bestätigen, dass die Adressierung in der Kompetenz des Gemeinderates liegt.
Auf der anderen Seite verlangen Sie eine Abstimmung, bei der der Souverän entweder «Ja» oder «Nein» zum Gesamtprojekt sagen kann.
Wie Ihnen bekannt ist, hat der Gemeinderat am 16. Dezember 2009 beschlossen, sämtliche Strassenzüge als «…strassen» zu bezeichnen. Dies gilt auch für die so genannten Streusiedlungen.
Sie bezeichnen das weitere Vorgehen und den Zeitplan, den der Gemeinderat vorgelegt hat, als eigenmächtig und politisch nicht korrekt. Wir können die Aussage nicht nachvollziehen. Nach einer Vernehmlassungszeit von 20 Tagen und Informationsveranstaltungen ist es nun an der Zeit, dieses Projekt umzusetzen. Wir haben Ihnen bereits an der Besprechung vom 11. Januar 2010 erläutert, wie das weitere Vorgehen ist und was dies für die praktische Umsetzung bedeutet.
Wir erinnern gerne nochmals daran, dass wir zuerst einen aktuellen Plan ausarbeiten lassen und gleichzeitig die Strassenliste mit den Liegenschaftsbesitzern und Bewohnern ergänzen, damit ein Informationsbrief, welcher unter anderem die Bekanntgabe der neuen Adresse beinhaltet, an alle Haushaltvorstände verschickt werden kann, mit dem Ziel, dass alle Einwohnerinnen und Einwohner gleichzeitig informiert sind über die neue Adresse. Was dies mit «unlauter» zu tun hat – wie Sie schreiben – ist uns rätselhaft.
Ihre Forderung nach einem Stop aller vom Gemeinderat angekündigten Schritte sowie die Wiedererwägung der Petition und damit den (nochmaligen) Einbezug der Bevölkerung lehnt der Gemeinderat aus den in diesem Brief erwähnten Schilderungen ab. Er hält am Zeitplan vollumfänglich fest. Stichtag für die offizielle Einführung der neuen Adressen ist somit am 1. Juni 2010.
Gemeinderat Bühler