Die Schiffe müssen weiterhin im Hafen bleiben: Der Bieler-, Neuenburger- und Murtensee sowie der Fluss Thièle und der Broye-Kanal bleiben für die Schifffahrt gesperrt. Dafür darf in der Aare teilweise wieder gebadet werden.
Der Erlass für das Verbot auf dem Neuenburger- und Murtensee sowie für den Fluss Thièle und den Broye-Kanal wurde bis am 26. Juli verlängert, teilte der Kanton Waadt am Donnerstag mit. Das Verbot gilt für alle Formen der Schifffahrt inklusive Tourismus. Ausnahmen gelten einzig für Fischer, Seepolizei, Feuerwehren und für den Forst- und Naturdienst.
Zwar sinken die Pegel der Seen langsam, die Gefahren entlang der Ufer blieben aber bestehen. Zudem könnten die Wellen, die durch die Schiffe erzeugt werden, zusätzliche Schäden an Ufern und Häfen sowie weitere Überschwemmungen von Häusern verursachen, wie es weiter heisst. Weiter wird die Bevölkerung dazu aufgerufen, vorsichtig zu bleiben. Das Schwimmen wird nicht empfohlen und ist stellenweise sogar verboten.
Der Kanton Freiburg teilte derweil mit, dass das Verbot bislang gut eingehalten worden ist. Lediglich drei Anzeigen mussten ausgesprochen werden. Zudem seien Personen, die auf dem Wasser kitesurfen oder Stand-up-paddeln wollten, mehrfach an das Gesetz erinnert worden.
Weiterhin nicht erlaubt ist die Schifffahrt auf dem Bielersee. Auch im Zihlkanal und dem Nidau-Bürenkanal sowie in der Aare unterhalb des Bielersees gilt ein Verbot – auch für Schwimmer. Dafür wird das Badeverbot für die Aare zwischen dem Thuner- und Bielersee ab Samstag aufgehoben, wie der Kanton Bern am Donnerstag mitteilte.
Gleichzeitig betonten die Behörden, dass die Aufhebung nicht bedeute, dass die Aare ungefährlich sei. Es gelte die Eigenverantwortung. Zudem wird davon abgeraten, die Aare bei der Thuner Innenstadt, oberhalb der Uttingenschwelle und die Aareschlaufe zwischen dem Stauwehr Lorraine und der Felsenaubrücke in Bremgarten zu benutzen. (abi)