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Nachdem Frankreich die Einreise aus mehreren Schweizer Kantonen verschärft hat, präzisiert der französische Botschafter in Bern die Bestimmungen aus Paris.
(sat) Diese gälten nur für französische Touristen, die aus den Schweizer Skigebieten zurück nach Frankreich wollten, schreibt die französische Botschaft in Bern auf Twitter. Schweizer mit Wohnsitz in den betroffenen Gebieten seien von der neuen Einreiseregelung ausgenommen.
Bonjour @PietroBugnon, le décret N°2020-1624 sur "les personnes de retour sur le territoire national en provenance d’une zone accueillant des stations de ski" concerne seulement les personnes qui résident en France. Les résidents Suisses ne sont pas concernés par ses dispositions
— La France en Suisse (@FranceenSuisse) December 28, 2020
Zuerst über die Präzisierung der Botschaft in Bern berichtet hat das Westschweizer Radio und Fernsehen RTS. In der Romandie hatten die vor zwei Tagen verschärften Einreisebestimmungen Frankreichs für Personen aus den Kantonen Graubünden, Jura, Neuenburg, Uri, Waadt und Wallis zu Diskussionen Anlass gegeben. Konkret verlangt Frankreich dabei neu etwa einen aktuellen PCR-Coronatest. Zudem können für Einreisende aus den betroffenen Gebieten Quarantäne oder Isolationen angeordnet werden.