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Schweiz (Nachrichten)
Die kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) unterstützen den Vorschlag des Bundesrats zur Umsetzung der OECD-Mindeststeuer.
Die OECD-Steuerreform sei eine wesentliche Herausforderung für den Wirtschaftsstandort Schweiz, schreibt die Finanzdirektoren-Konferenz in einer Mitteilung vom Montag. Die Kantone und deren Haushalte seien besonders davon betroffen. «Wenn die Schweiz sich nicht anpasst, sinkt das Interesse der betroffenen Unternehmen am hiesigen Wirtschaftsstandort.»
Die FDK unterstütze deshalb das Vorgehen des Bundesrats zur gestaffelten Umsetzung der Reform, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Es sei von grosser Bedeutung, dass die Schweiz den internationalen Standards entspreche, um Rechtssicherheit für die betroffenen Unternehmen zu gewährleisten. «Die vom Bundesrat vorgestellten Eckwerte sind angemessen und berücksichtigen weitgehend die Anliegen der Kantone», so die FDK weiter. Konkret geht es den Finanzdirektoren um eine Umsetzung, welche die KMU nicht tangiert, den Erhalt des Steuersubstrats und die Autonomie der Kantone in Steuerfragen.
Der Bundesrat hat am 13. Januar bekannt gegeben, wie er die OECD-Steuerreform umsetzen will. Diese sieht eine globale Mindeststeuer von 15 Prozent für multinationale Konzerne vor. Die Regierung will nun mit einer temporären Verordnung sicherstellen, dass die Mindeststeuer auf den 1. Januar 2024 in Kraft treten kann. Für national orientierte Unternehmen und für KMU soll sich dabei nichts ändern. Betroffen sind nur Grosskonzerne mit einem Umsatzvolumen über 750 Millionen Euro.
Um einem möglichen Verlust an Standortattraktivität entgegenzuwirken, sollen die Kantone finanziellen Spielraum erhalten und souverän über Massnahmen zugunsten des Standorts entscheiden. (agl)