Bereits in zwei Jahren müssen Grosskonzerne in der Schweiz mit höheren Steuern rechnen. Der Bundesrat will aber einem möglichen Verlust an Standortattraktivität entgegenwirken.
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) will eine globale Mindeststeuer von 15 Prozent. Multinationale Konzerne sollen dort besteuert werden, wo sie ihren Umsatz machen. Auch die Schweiz kann sich dem nicht entziehen. Wie der Bundesrat am Mittwoch beschlossen hat, soll diese mit einer Verfassungsänderung umgesetzt werden. «Basierend darauf soll eine temporäre Verordnung sicherstellen, dass die Mindeststeuer auf den 1. Januar 2024 in Kraft treten kann», heisst es in einer Mitteilung des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD).
Derzeit weisen zwei Drittel der Kantone eine tiefere Steuerbelastung für Firmen aus. Mit der jetzigen Vorlage klärt der Bundesrat auch, dass die zusätzlichen Steuereinnahmen an die Kantone fliessen sollen. Die Mindeststeuer «soll zielgenau und unter Wahrung des Föderalismus erhoben werden», so das EFD. Konkret heisst dies: «Für rein national orientierte Unternehmen und für KMU soll sich nichts ändern.» Betroffen von der globalen Mindeststeuer von 15 Prozent sind nur Grosskonzerne mit einem Umsatzvolumen über 750 Millionen Euro.
Für den Standort Schweiz bedeute dies aber trotzdem, dass «einzelne Unternehmen höher belastet werden». Aber: «Die Schweiz erhält finanzpolitischen Spielraum, um einem möglichen Verlust an Standortattraktivität entgegenzuwirken.»Die Kantone würden «souverän» über Massnahmen zugunsten des Standorts entscheiden, wie es in der Mitteilung heisst.
In einem zweiten Schritt soll dann die temporäre Verordnung abgelöst werden. So könne «ohne Zeitdruck die Gesetzesgrundlage in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren erarbeitet werden». Die Übernahme der Mindestbesteuerung ins Schweizer Recht stelle sicher, «dass grosse Konzerne nicht in ausländische Verfahren verwickelt werden». Und auch verschenke die Schweiz so «keine ihr zustehenden Steuereinnahmen». (mg)