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Meinung
Leserbriefe ZZ
«Der Trend läuft zu Gunsten der Zentren», Ausgabe vom 16. Januar
Mit grossem Interesse habe ich die Ausführungen des Herrn Pfister zur regierungsrätlichen Spitalplanung gelesen und erlaube mir einige Bemerkungen dazu. Die Kompetenz zur Festlegung der Spitalliste durch den Zuger Regierungsrat ergibt sich unmittelbar weder aus dem kantonalen Spitalgesetz noch aus dem eidgenössischen Krankenversicherungsgesetz (KVG), sondern vielmehr aus dem kantonalen Einführungsgesetzes zum KVG.
Die neue Spitalliste wurde dementsprechend einzig durch den Regierungsrat(die Exekutive) abgesegnet und keinesfalls durch das Parlament (die Legislative); ist damit also überhaupt und schon gar nicht «parlamentarisch abgestützt». Aber als Wähler würde mich schon interessieren, wo alle 80Kantonsräte und ihre Gesundheitskommission in dieser Kontroverse stehen? Dasselbe gilt noch mehr für den Regierungsrat. Gerade bei Entscheiden von grossem öffentlichen Interesse erschiene mir da absolute Transparenz wirklich angezeigt. Sollte die Geschäftsordnung des Regierungsrates dies bisher nicht zulassen, wäre sie vom Parlament sofort dahin gehend abzuändern. Denn das Kollegialitätsprinzip bedeutet ja nicht, alle Geschäfte der Kolleginnen und Kollegen einfach unbesehen durchzuwinken. Viel eher wär’s doch kollegiale Pflicht, einen Kollegen dann zu stoppen, wenn er den Boden unter den Füssen zu verlieren droht. Und, ja natürlich ist eine Volksabstimmung zur Spitalliste weder im KVG noch im Spitalgesetz vorgesehen, jedoch möglich dank Kantonsverfassung.
Das Volk jedenfalls, zur Zeit durch die neue Liste verunsichert, hätte meines Erachtens Anspruch auf eine solche, steht es doch als Souverän über dem Regierungsrat. Zu initiieren wäre eine Abstimmung entweder durch das Parlament oder in Form einer verfassungsmässigen Volksinitiative. Ob «zwei Spitäler in 5Kilometer Distanz genau das Gleiche tun» ist in meinen Augen irrelevant, solange eine wachsende Nachfrage besteht und das Kantonsspital derart überlastet ist. Die von der Gesundheitsdirektion berechneten «nur 150 stationären Fälle pro Jahr» weniger würden dieses jedenfalls entlasten, zu Gunsten von Patienten und Klinikpersonal. Die Erweiterung eines Kantonsspitals schliesslich drängt sich nicht allein»durch neue Diagnose- und Behandlungsmöglichkeiten» auf, sondern kann auch durch entsprechende Spitalplanung forciert werden. Herrn Pfisters Konzentrationstheorie klingt für mich insgesamt plausibel und nachvollziehbar, er möchte der Zuger Bevölkerung ein attraktives Kantonsspital mit Topmedizinern anbieten. Ob gerade jetzt der richtige Zeitpunkt für deren Umsetzung ist, wage ich allerdings zu bezweifeln, bei stetig steigender Nachfrage nach medizinischen Leistungen aller Art infolge zunehmender Einwohnerzahlen. Herr Pfister sollte nicht vergessen, dass der Regierungsrat primär für eine bedarfsgerechte Spitalversorgung im Kanton verantwortlich ist. Strategische Überlegungen dürfen eine solche jedoch nicht behindern.
Andreas Burckhardt, Walchwil