Kommentar
Bundesgericht zur AEK: Urteil bringt nicht die erhoffte Klärung

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Wer liefert der Saft aus der Steckdose? Die Vergabe sorgte für «Gstürm» in Lüsslingen-Nennigkofen. (Symbolbild)

Wer liefert der Saft aus der Steckdose? Die Vergabe sorgte für «Gstürm» in Lüsslingen-Nennigkofen. (Symbolbild)

KEYSTONE/GAETAN BALLY

Der Entscheid des Bundesgerichts war mit Spannung erwartet worden. Umso mehr, als es vergleichsweise lange dauerte, bis sich das höchste Gericht im Land zur Sache der Strompacht vernehmen liess. Und die Hoffnung auf ein Leiturteil keimte.

Nun liegt der Ukas vor – und männiglich ist fast so schlau wie allzu vor. Zwar hat das Gericht einen wichtigen Pflock in Bezug auf die Garantie des Rechtsweges eingeschlagen. Die AEK konnte gar nicht anders, als den juristischen Weg zu beschreiten.

Doch – und daran krankt der Entscheid: Wo nun formelle Klarheit herrscht, fehlt die materielle. Und diese wäre für ähnlich gelagerte Fälle durchaus erwünscht gewesen. Konkret: War der Entscheid des Gemeinderats, den Strom künftig bei Regio Energie zu beziehen, in Ordnung?

Die Exekutive, die sich nun neuerlich mit der Causa befassen muss, ist nicht zu beneiden. Sie muss in einer höchst komplexen Sache für ein Vorgehen sorgen, wo es über die Anwendbarkeit des massgeblichen Rechts keine Klarheit gibt. Der letzte Gang in der Sache steht noch bevor.

Entscheidend ist über den vorliegenden Fall hinaus nicht, wer im Moment den Strom liefert, sondern was in Zukunft gilt, wenn sich eine Gemeinde anschickt, die Pacht des Stromnetzes neu zu vergeben. Etwas, das in jüngerer Vergangenheit hierzulande öfters vorkommt. Und häufiger umstritten ist.

balz.bruder@chmedia.ch