Leitartikel
Vorsichtiges Ja zur Überwachung

In rund drei Wochen ist Abstimmungssonntag. Dann entscheidet sich unter anderem, ob das neue Nachrichtendienstgesetz angenommen wird. Lorenz Honegger findet das neue Gesetz im Kampf gegen den islamistischen Terror unerlässlich.

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Über das Nachrichtendienstgesetz stimmt die Schweiz am 25. September 2016 ab.

Über das Nachrichtendienstgesetz stimmt die Schweiz am 25. September 2016 ab.

KEYSTONE/LUKAS LEHMANN

In den ersten Stunden nach dem Anschlag auf einen Regionalzug bei Salez SG schien es, als ob der islamistische Terror nun auch die Schweiz erfasst hätte.

Ein 27-jähriger Mann hatte an einem Nachmittag Mitte August mit Brandflüssigkeit und Stichwaffen wahllos Mitreisende angriffen. Der Täter und zwei Frauen starben, mehrere Menschen wurden teils schwer verletzt. Erst später stellte sich heraus, dass der Angreifer nicht aus terroristischen Motiven gehandelt hatte.

Damit ist die Schweiz bis heute von islamistischem Terror verschont geblieben. Vielleicht ist es Glück. Vielleicht liegt es daran, dass die Eidgenossenschaft als neutraler Kleinstaat für terroristische Organisationen als Anschlagziel schlicht zu wenig interessant ist. Wie auch immer die Antwort lautet: Zu glauben, dass es uns eines Tages nicht auch treffen könnte, wäre naiv. Die Schweiz muss sich mit der Gefahr von Anschlägen auseinandersetzen.

Eine wichtige Gelegenheit dazu bietet sich am 25. September, wenn wir über das Nachrichtendienstgesetz (NDG) abstimmen. Im Fall einer Annahme erhält der Schweizer Geheimdienst ein breites Arsenal an neuen Überwachungsinstrumenten: Er darf verdächtige Personen abhören, in ihre Computer eindringen, ihre Wohnungen verwanzen, Peilsender an ihren Fahrzeugen anbringen, Drohnen einsetzen, Cyberattacken durchführen und den gesamten Schweizer Internetverkehr nach Suchbegriffen filtern.

Im Fall einer Ablehnung kann der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) weiterhin nur im öffentlichen Raum Verdächtige überwachen, selbst wenn er vermutet, dass die Betroffenen einen Anschlag vorbereiten.

Die Bedenken sind aus historischer Sicht nicht unbegründet

Geheimdienst-Kritiker sehen in den neuen Überwachungskompetenzen einen inakzeptablen Eingriff in die Privatsphäre der Schweizer Bevölkerung. Sie glauben nicht, dass sich mit dem neuen Gesetz Anschläge effektiv verhindern lassen.

Die Bedenken sind aus historischer Sicht nicht unbegründet, wie der Fichenskandal gezeigt hat: Zwischen 1900 und 1990 bespitzelte der Schweizer Staatsschutz Hunderttausende unbescholtene Bürgerinnen und Bürger. Sozialisten und Gewerkschafter, Anarchisten, politische Flüchtlinge und Ausländer. Sicherer wurde das Land dadurch nicht. Machen wir uns nichts vor: Die Missbrauchsgefahr besteht auch heute noch.

Mit den Überwachungsinstrumenten des 21. Jahrhunderts können Nachrichtendienste noch viel tiefer in die Intimsphäre von missliebigen Personen vordringen. Wahr ist auch, dass Geheimdienste selbst dann nicht alle Anschläge verhindern können, wenn sie wie im Fall der USA und Frankreich über nahezu unbeschränkte Ressourcen und Befugnisse verfügen. Beim vergleichsweise kleinen Schweizer Nachrichtendienst wäre das bestimmt nicht anders.

Beim neuen Gesetz handelt es sich um keine politische Überreaktion

Ein Ja zum neuen Gesetz ist trotz allem angebracht. Es kann und darf nicht sein, dass die Sicherheitsbehörden konkrete Hinweise auf ein anstehendes Blutbad auf Schweizer Boden haben, dieses aber aufgrund fehlender Überwachungskompetenzen nicht verhindern können.

Im besten Fall geben die Beschaffungsmethoden dem NDB die Möglichkeit, in Einzelfällen gezielt gefährliche Personen aus dem Verkehr zu ziehen. Das ist eine Chance, die die Schweiz nutzen sollte.

Beim neuen Gesetz handelt es sich nicht um eine politische Überreaktion, wie sie etwa die USA im Nachgang zu den Anschlägen vom 11. September 2001 unter Präsident George W. Bush
erlebten. Der Bundesrat hat den Entwurf des Nachrichtendienstgesetzes bereits im Februar 2014 verabschiedet, also ein ganzes Jahr vor der jüngsten Terrorwelle, die mit dem Angriff auf «Charlie Hebdo» in Paris Anfang 2015 begann.

Das Ja zum neuen Nachrichtendienstgesetz sollte aber ein vorsichtiges sein. Der NDB muss sich das Vertrauen der Bevölkerung verdienen. Überwachungsaktionen im juristischen Graubereich müssen tabu sein. Der Verteidigungsminister, der Sicherheitsausschuss des Bundesrates und das Bundesverwaltungsgericht müssen als Bewilligungsinstanzen für alle Lauschangriffe dafür bürgen, dass sich der Nachrichtendienst an die gemachten Versprechungen hält.

Die im Abstimmungskampf genannte Zahl von zehn Überwachungsaktionen jährlich darf nicht plötzlich auf ein Vielfaches anschwellen. Sonst werden die Behörden das Vertrauen der Bevölkerung schnell wieder verlieren.