Eine Mehrheit im Kantonsrat findet, die Gemeinden sollen vorläufig weiterhin für einen Grossteil der Heimkosten aufkommen. Nur die FDP sieht das anders.
Kommt ein Kind ins Heim, müssen per Gesetz die Eltern dafür aufkommen. Sind sie allerdings finanziell nicht dazu in der Lage, was häufig der Fall ist, muss die Sozialhilfe der jeweiligen Gemeinde einen Grossteil der Kosten tragen. Der Kanton beteiligt sich.
Durch einen Streitfall ist dieses System aber gehörig durchgeschüttelt worden. In der Folge hat das Bundesgericht in diesem Sommer entschieden, dass der Kanton alle Kosten für Heimplatzierungen übernehmen muss. Die Begründung: Das Jugendheimgesetz aus dem Jahr 1962 mache nicht klar, dass die Gemeinden dafür aufkommen müssten. Was die Gemeinden freut, hiesse für den Kanton einen Mehraufwand von rund 80 Millionen Franken pro Jahr.
Wie sich gestern im Kantonsrat zeigte, finden das nebst der Regierung auch die meisten Parteien problematisch. Abgesehen von der FDP unterstützten alle den Antrag der Kommission für Bildung und Kultur (Kbik). Dieser kam aufgrund des Gerichtsentscheids zustande und sieht eine Übergangslösung vor, mit welcher der Kanton vorläufig von den Mehrkosten verschont bliebe. Demnach sollen die Gemeinden weiterhin für die Heimkosten aufkommen, sofern die Eltern nicht dazu in der Lage sind.
Diese Lösung schaffe Rechtssicherheit, sagte Kbik-Präsident Moritz Spillmann (SP, Ottenbach). Und sie verhindere, dass Heimplatzierungen unter dem Einfluss des Bundesgerichtsentscheids vorgenommen würden. Dass, wie Hanspeter Hugentobler (EVP, Pfäffikon) erwähnte, Gemeinden allenfalls Kinder umplatzieren, um nicht mehr für sie zahlen zu müssen.
Für die Übergangslösung bedarf es einer Gesetzesänderung, die noch vor dem Zeitpunkt des Bundesgerichtsentscheids in Kraft treten soll, und zwar per 1. April 2016. «Der Zeitpunkt ist so gewählt, dass die Gesetzeslücke geschlossen werden kann und die erprobten Abläufe weiterhin gelten», sagte Spillmann: Solange, bis das neue Kinder- und Jugendheimgesetzes (KJG) in Kraft tritt. Dieses wird zur Zeit in den Kommissionen beraten und frühestens im Jahr 2019 eingeführt.
Unzufrieden mit dieser Lösung ist die FDP. Sie lehnte als einzige Partei den Kbik-Antrag ab. Für Martin Farner (Oberstammheim) ist die «Hauruckübung staatsrechtlich mehr als bedenklich». Schliesslich sei mit dem Bundesgerichtsurteil klar geworden, dass den Gemeinden ohne gesetzliche Grundlage über Jahrzehnte Kosten verrechnet wurden. Dem Kanton drohen nun nicht nur künftige Mehrkosten, sondern auch Rückforderungen seitens der Gemeinden und vereinzelter betroffener Eltern.
Die SP unterstützte zwar den Kbik-Antrag, kritisierte aber die Regierung dafür, das Gesetz nicht schon früher angepasst zu haben. Die SVP war der Ansicht, dass allen gedient sei, wenn die Praxis beibehalten werde. «Mehrkosten von 80 Millionen Franken sind für den Kanton nicht tragbar», sagte Anita Borer (Uster). Eine rückwirkende Gesetzesänderung lehnt die SVP jedoch ab.
Die damit entstehende Gesetzeslücke würde jedoch «ein riesiges Bürokratiemonstrum erzeugen», warnte Regierungsrätin Silvia Steiner (CVP). «Wir müssten mehr als 1000 Dossiers überarbeiten – fünf Vollzeitstellen hätten ein Jahr lang damit zu tun.» Der Kbik-Antrag geht nun an die Redaktionskommission. Die Schlussabstimmung findet voraussichtlich in einem Monat statt.