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Blaulicht
Seit seinem elften Lebensjahr lebte ein Türke in der Schweiz. Nun muss er auf Geheiss des Bundesgerichts das Land verlassen – unter anderem wegen Schlägereien und Drogendelikten.
Der heute 49-jährige Türke war im Sommer 1978 im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz gekommen und erhielt drei Jahre später die Niederlassungsbewilligung. Im Alter von 26 Jahren wurde der Mann erstmals straffällig. Er kassierte wegen mehrfacher Körperverletzung vom Strafgericht Basel-Stadt eine bedingte Gefängnisstrafe von 18 Monaten.
In den Jahren 1998, 2004 und 2010 stand er erneut vor dem Strafrichter. Drogendelikte, Schlägereien, Drohungen und Fahren in angetrunkenem Zustand führten zu weiteren Gefängnis- und Geldstrafen.
Im November 2013 verurteilte das Basler Strafgericht den Türken wegen Körperverletzung, Angriffs, Drogendelikten und Sachbeschädigungen zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten bedingt. Der Türke hatte zusammen mit fünf Neffen eine Bar aufgesucht. Sie trafen dort auf einen Kontrahenten, der nach einer Schlägerei einen der Neffen wegen Körperverletzung angezeigt hatte.
Der Türke sprach den Widersacher an und schlug diesem sogleich mit der Faust auf den Mund. In der Folge beteiligten sich auch die Neffen am Angriff. Als der Türsteher und der Barbetreiber dem Opfer zu Hilfe kommen wollten, wurden diese mit Glasflaschen und anderen Gegenständen beworfen.
Auch der Türke war an diesen gewalttätigen Handlungen beteiligt, bei der sich ein zwischenzeitlich aufgebotener Polizist verletzt hatte. In der Folge schritt das Migrationsamt des Kantons Basel-Stadt zur Tat, widerrief im Sommer 2014 die Niederlassungsbewilligung des Türken und schickte diesen in sein Heimatland zurück.
Sowohl das Justiz- und Sicherheitsdepartement als auch das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt wiesen gegen die Entscheide des Migrationsamts erhobene Rekurse ab. Nicht anders hat jetzt auch das Bundesgericht entschieden.
Da der Türke zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt worden war, ist die Voraussetzung für eine Wegweisung gegeben. Laut dem Urteil aus Lausanne erweist sich der Entzug der Niederlassungsbewilligung als verhältnismässig, obwohl der Türke inzwischen mehr als 38 Jahre in der Schweiz lebt.
Aufgrund der Verurteilungen wegen Gewaltdelikten geht auch das Bundesgericht davon aus, dass es sich um einen unverbesserlichen gewalttätigen Straftäter handelt. Nachteilig ins Gewicht fiel auch, dass gegen den Türken vor kurzem 51 Verlustscheine in der Höhe von fast 269'000 Franken und sieben offene Betreibungen in der Höhe von fast 11'000 Franken vorlagen.
Trotz seines persönlichen Umfeldes in der Schweiz und trotz des Beziehungslebens in einem stabilen Konkubinats überwiegen die öffentlichen Interessen an seiner Ausreise seine privaten Interessen an einem weiteren Verbleib in der Schweiz, lautet das Fazit des Bundesgerichts.