Nach einer misslungenen Anfechtung vor dem Verwaltungsgericht verzichten die Beschwerdeführer auf einen Gang zum Bundesgericht.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist eindeutiger ausgefallen, als es sich die Beschwerdeführenden vorgestellt haben. Die Volksinitiative «Basel baut Zukunft» sei nicht nur zulässig, hatte das oberste Gericht befunden, es sei auch geeignet, die darin angestrebten Ziele zu erreichen. Damit sind vor allem günstige Wohn- und Arbeitsräume sowie eine weitreichende Mitwirkung der Anwohnenden gedacht.
Die Grossräte Andrea Knellwolf (Mitte) und Jeremy Stephenson (LDP), die zusammen mit dem Riehener Unternehmer Walter Isler die Rechtmässigkeit der Initiative angezweifelt hatten, sind in erster Instanz gescheitert – und lassen es dabei bewenden. Per Twitter vermeldet Knellwolf, dass das Urteil nicht an das Bundesgericht weitergezogen werde. Statt einer Begründung verkündet sie kämpferisch die Parole: «Wir setzen uns weiter für eine vernünftige Wohnpolitik ein, welche die Zukunft der Stadt nicht verbaut!»
Der Entscheid fällt nur Tage bevor der Grosse Rat über die Zulässigkeit einer nächsten Volksinitiative mit ähnlicher Stossrichtung befindet. Während «Basel baut Zukunft» vor allem das Klybeck meint, gilt die neue Initiative «Hafen für alle – Freiräume statt Luxusprojekte» der Klybeckinsel. Damit sollte etwa auch sichergestellt werden, das die anarchistisch begründete Wagenburg langfristig erhalten bleibt.
Die Regierung möchte die Initiative für zulässig erklären lassen, auch wenn sie davon ausgeht, dass sie Folgen habe, die von den Initianten gar nicht beabsichtig seien.