Richteramt Dorneck-Thierstein
Auftakt zum «Gempenraser»-Prozess: «Das Opfer hatte Glück, dass es den Unfall überlebte»

Vor zwei Jahren kollidierte ein rasender Bolliden-Fahrer frontal mit einem Velo auf der Gempenstrasse. Im Prozess vor dem Richteramt Dorneck-Thierstein wirft ihm die Solothurner Staatsanwaltschaft versuchte vorsätzliche Tötung vor.

Tomasz Sikora 4 Kommentare
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Das Opfer erlitt durch die Kollision insgesamt 24 Knochenbrüche.

Das Opfer erlitt durch die Kollision insgesamt 24 Knochenbrüche.

Archivbild: Zvg Kapo Solothurn

Die Gempenstrasse zwischen Dornach und Gempen ist bekannt als Unfall-Hotspot. Trotzdem hielt das den Beschuldigten, einen heute 24-jährigen Schweizer, nicht davon ab, waghalsig den Berg heraufzudonnern: Nachdem er mit seinem zuvor in Münchenstein für eine Testfahrt geliehenen McLaren 570 S Coupé mit 570 PS zwei Autofahrer bergwärts mit rund 100 anstatt der erlaubten 80 Kilometer pro Stunde überholt hatte, verlor er in einer scharfen Rechtskurve die Kontrolle über sein Fahrzeug.

Die Folge: eine Frontalkollision mit einem korrekt entgegen kommenden Rennvelofahrer auf der Gegenfahrbahn. Das Opfer wurde durch den Aufprall bergwärts geschleudert und prallte vier Meter weiter auf. Der Velofahrer überlebte den Unfall mit lebensgefährlichen Verletzungen nur knapp. Die Folgen für das Opfer sind laut Anklageschrift der Solothurner Staatsanwaltschaft eine «dauernde und irreversible Beeinträchtigung der Gesundheit» und «Wesensveränderungen». Wegen seinem waghalsigen Fahrstil wirft die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten vor, den Tod des Opfers bewusst in Kauf genommen zu haben - entsprechend fordert sie unter anderem eine Verurteilung wegen versuchter vorsätzlicher Tötung.

Komplexes Konstrukt von Firmen

Der Beschuldigte, der vor dem Unfall mit mehreren Unternehmen zu einem beachtlichen Vermögen gelangt war, verdient heute als einfacher Angestellter einen bescheidenen Lohn, hat einen enormen Schuldenberg angehäuft und musste sich von Teilen seiner Unternehmen trennen, um Schulden zu begleichen. In ein komplexes Konstrukt von Firmen und Gesellschaften ister aber immer noch immer involviert. Er gibt an, nach wie vor psychologisch unter den Folgen des Unfalls zu leiden.

Das tut auch das 40-jährige Opfer, das infolge des Unfalls unter anderem 24 Knochenbrüche, Hirnverletzungen und weitere Verletzungen davon trug. Wie der Mann schilderte, leide er neben zahlreichen körperlichen Einschränkungen bis heute unter Wesensveränderungen infolge der Hirnverletzung, die auch seine Beziehung zu seiner Frau und seinem Sohn in schwere Mitleidenschaft gezogen hätten. Besonders schlimm sei für sie gewesen, dass während zweier Wochen unklar gewesen sei, ob er überlebe.

«Erst beim Bremsen wurde mir klar, dass etwas nicht stimmt. Ich hätte nicht gedacht, dass das passieren kann.»

Seine Genesung sei eine regelrechte Odyssee an stationären Aufenthalten für mehrfache Operationen am Unispital Basel und für stationäre und ambulante Aufenthalte und Therapien bei der Rehab Basel gewesen. Es sei eine schwierige Zeit gewesen und er habe sich oft gewünscht, beim Unfall gestorben zu sein.

Auf die Fragen des Gerichts und der Staatsanwaltschaft, was ihn geritten habe, auf einer Strecke mit so engen Kurven gleich zwei Fahrzeuge mit unerlaubt hohem Tempo überholt zu haben, gibt der Beschuldigte an, alles richtig gemacht, die Situation unter Kontrolle gehabt und niemanden in Gefahr gebracht zu haben: «Erst beim Bremsen wurde mir klar, dass etwas nicht stimmt. Ich hätte nicht gedacht, dass das passieren kann.» An das Opfer gerichtet, erklärte der Beschuldigte, dass ihm das Ganze sehr leid tue und dass er ihm auf jede erdenkliche Weise helfen würde, wenn der 40-Jährige das wünsche.

Mehrere Zeugen bestätigen: Beschuldigter raste beim Überholen vor engen Kurven regelrecht an ihnen vorbei

Als der Amtsrichter dem Beschuldigten vorrechnet, wie viele Strassenmeter freie Sicht er laut gängigen Faustregeln im Strassenverkehr benötigt hätte, um ein solches Überholmanöver korrekt durchführen zu können, zweifelt er dessen Berechnung zunächst an und entgegnet schliesslich: «Dann dürfte man auf dieser Strasse ja überhaupt nicht überholen.»

Der Staatsanwalt stützt sich besonders auf die Aussagen von Autofahrern, wonach der Beschuldigte sie in einem enormen Tempo überholt habe. Mehrere seien von ihm kurz vor engen Kurven überholt worden und hätten sich gefragt, wie man auf die Idee kommen könne, unter solchen Umständen in einer solchen Geschwindigkeit zu überholen. Das Verschulden des Beschuldigten wiege umso schwerer, als er die Strecke, wie er heute morgen bestätigte, bereits kannte. Dass er vor dem Überholen jeweils aufmerksam in den Rückspiegel geschaut habe, wie er heute morgen betonte, ändere nichts daran, dass er den Gegenverkehr nach einer engen Kurve nicht habe voraussehen können. «Der Beschuldigte wollte den Sportwagen austesten und sehen, wie er in den Kurven liegt.» Ihm sei die Gefahr, die von seiner Fahrweise ausging, bewusst gewesen und trotzdem nicht geändert. Deshalb sei von einem Vorsatz auszugehen.

Insgesamt fordert die Staatsanwaltschaft wegen versuchter vorsätzlicher Tötung, Gefährdung des Lebens und mehrfacher, qualifizierter grober Verletzung der Verkehrsregeln für den Beschuldigten eine unbedingte Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten. Zudem müsse der Beschuldigte die Verfahrenskosten tragen.

Der Anwalt des Opfers fokussierte sich in seinem Plädoyer auf die Folgen für das Opfer. «Mein Mandant hatte grosses Glück, dass er den Unfall überlebte.» Die Folgen für ihn und seine Familie seien aber enorm und es sei fraglich, ob er sich jemals ganz von dem Unfall erholen werde.

Der Verteidiger des Beschuldigten bestritt in seinen Ausführungen, dass sein Mandant den Tod des Opfers in Kauf genommen habe. Die Geschwindigkeitsübertretung sei gering gewesen, weshalb er vom Vorwurf der vorsätzlichen versuchten Tötung freizusprechen sei. Das Überholmanöver sei vor der fraglichen Kurve abgeschlossen gewesen, weshalb die Zeugenaussagen der Überholten mit dem Unfall nichts zu tun hätten. «Die Auskunftspersonen haben den Unfall gar nicht gesehen. Sie befanden sich hinter der Kurve, als er geschah.» Ausserdem sei im Blut des Velofahrers der Wirkstoff Benzodiazepin gefunden worden, weshalb er möglicherweise nicht korrekt gefahren sei, so der Verteidiger. Insgesamt forderte der Verteidiger eine Freiheitsstrafe von zwölf Monaten, die zur Bewährung auszusetzen sei.

In seinem letzten Wort betonte der Beschuldigte erneut, dass ihm die Sache sehr leid tue und er dem Opfer jederzeit für Hilfe zur Verfügung stehe, wenn dieses das wünsche. Die Urteilsverkündung hat das Gericht für Donnerstag um 16 Uhr angesetzt.

4 Kommentare
Trudi Tell

Versuchte fahrlässige Tötung? Also entweder wird hier falsch zitiert, oder der Staatsanwalt hat sein Lizenziat im Lotto gewonnen: Nach dem Schweizer Strafgesetz gibt es keinen fahrlässigen Versuch. Gemeint ist vermutlich ein eventualvorsätzlicher Versuch.

Hansjoerg Halter

Fahrlässige Tötung ist eine "ungewollte,aber vermeidbare Tötung eines Menschen". Da niemand gestorben ist gibt es keine Tötung.Das soll die Tat mit den schweren Folgen für den Radfahrer keinesfalls mindern. Die Definitionen wurden hier durcheinandergebracht, was nicht gerade für die Qualität des Journalisten und/oder der Staatsanwaltschaft spricht.