Muttenz
Diskussionslos: Kanton Baselland soll für Salzabbau geradestehen

Wer kommt für die Schäden auf, wenn beim Salzabbau etwas schief läuft? Diese Frage war bislang nicht restlos geklärt. Doch Muttenz stellt jetzt Forderungen.

Benjamin Wieland
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Salzabbau aufgeschoben, aber nicht aufgehoben: Die Muttenzer Rütihard.

Salzabbau aufgeschoben, aber nicht aufgehoben: Die Muttenzer Rütihard.

Kenneth Nars/Archiv

Die Streitigkeiten über den um zwanzig Jahre aufgeschobenen, aber längst nicht aufgehobenen Salzabbau im Naherholungsgebiet Rütihard sind in Muttenz noch lange nicht vergessen. Das war an der Gemeindeversammlung zu spüren, obwohl keine Debatte stattfand. Genau dies war aber ein starkes Signal. Der Antrag von mehreren Einwohnerinnen und Einwohnern, dass der Kanton Baselland für Schäden durch den Salzabbau haften muss, wurde bei nur einer Gegenstimme für erheblich erklärt.

Dass der Gemeinderat den Vorstoss unterstützte, zeigte die Stimmungslage in Muttenz deutlich auf. «Wir sind auch der Meinung, dass man da handeln muss», stellte Gemeindepräsidentin Franziska Stadelmann (CVP) klar. «Wer haftet bei Schäden an Kavernen oder im Falle eines Konkurses der Schweizer Salinen?», fragte Stadelmann in den Saal. Es brauche Klarheit – auch für die kommenden Generationen.

Was passiert bei einem Konkurs der Salinen?

Zuvor war der Gemeinderat von Salzabbau kritisiert worden, weil er aus ihrer Sicht bei der Vernehmlassung zur neuen Konzession zu zahm agierte. So sei die Grundsatzfrage Salzabbau auf der Rütihard Ja oder Nein an kommende Generationen delegiert worden.

Im Zuge des Antrags haben Gemeinderat und Verwaltung schon diverse Abklärungen getroffen. Wie im Detail die Haftungsfrage definiert ist, konnte aber nicht abschliessend geklärt werden. Gemäss Stadelmann heisst es nur, dass der Kanton für unterirdische Schäden aufkommen muss. Ab welcher Tiefe und in welcher Form dies gilt, sei aber nicht klar geregelt.

Bald Thema im Kantonsparlament

Stadelmann kann sich vorstellen, dass der Muttenzer Antrag grössere Dimensionen annimmt und dieser am Ende bis nach Bundesbern reicht. Die Gemeindepräsidentin schliesst nicht aus, dass der Gemeinderat gar keine Vorlage ausarbeiten kann oder muss, weil die Flughöhe für die Gemeinde zu hoch ist und sich eine andere Lösung ergibt. «Wer am Ende dann haftet, ist sekundär. Wichtig ist nur, dass es nicht die Landeigentümer, Hausbesitzer und die Gemeinde sind. Denn diese können sich solche Summen gar nie leisten.»

Der Baselbieter Landrat diskutiert demnächst über die Verlängerung der Konzession für die Schweizer Salinen ab 2026 für weitere 50 Jahre. Unumstritten ist, ob die Rütihard Teil der Konzession bleibt.