Es kommt überraschend: Der heute 25-Jährige, der im Sommer 2019 bei einer Probefahrt mit einem McLaren auf der Gempenstrasse einen Velofahrer lebensgefährlich verletzt hatte, wird wegen versuchter vorsätzlicher Tötung verurteilt.
Drei Jahre und acht Monate Haft empfindet das Richteramt Dorneck-Thierstein als angemessen. Er habe aus purem Egoismus gehandelt, so das Gericht. Die Linie, entlang welcher sich die Debatte bewegt hat, war eine feine. Wo liegt die Grenze? Handelt ein Fahrer, der mit fast 100 Stundenkilometern in eine Kurve fährt, in der die Grenzgeschwindigkeit 59 Stundenkilometer beträgt, fahrlässig? Oder lässt sich damit beweisen, dass er einen schwerwiegenden Unfall und den Tod eines Menschen in Kauf genommen hat?
Der Verteidiger des Beschuldigten stützte sich, um letzteres zu verneinen, auf diverse Präzedenzfälle. Diverse vergleichbare Unfälle wurden in der Schweiz bisher als fahrlässig eingestuft. Ein Weiterzug des Urteils seitens der Verteidigung wäre kaum überraschend.
Nichtsdestotrotz: Die Tatsache, dass das Gericht in diesem Fall härter geurteilt hat und sich für die versuchte vorsätzliche Tötung entschieden hat, ist bemerkenswert und zudem zu begrüssen. Und könnte auch für zukünftige Raserfälle vor Gericht wegweisend sein.