Case-Finding-Programm
So werden die Massentests an Baselbieter Schulen ablaufen

Kurz vor den Ferien informierten der kantonale Krisenstab und das Amt für Gesundheit über das Testprogramm für die Schulen im Kanton, welches zur Eindämmung des Covid-19-Virus beitragen soll.

Eva Oberli
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Die Massentests sollen die Ausbreitung des Virus an Schulen verhindern.

Die Massentests sollen die Ausbreitung des Virus an Schulen verhindern.

Bild: Keystone / Georgios Kefalas

Das Wichtigste im Überblick, was Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern über die systematischen Breitentests wissen müssen.

Ab wann finden die Massentests an den Schulen statt?

Das Case-Finding-Programm startet grossflächig nach den Fasnachtsferien und soll voraussichtlich bis zu den Sommerferien dauern. Die Testungen haben bereits begonnen, seit Anfang Februar werden rund 2500 Schülerinnen und Schüler aus Oberwil schon wöchentlich getestet.

An welchen Schulen wird getestet?

Ab dem Kindergarten* über die Primar- und Sekundarschule bis hin zu Gymnasium und Berufsschule wird an allen Schulen im Kanton getestet. «Nebst Schüler- und Lehrerschaft werden auch alle weiteren schulinternen Mitarbeitenden getestet», erläutert Andrea Bürki vom Informationsdienst des kantonalen Krisenstabs auf Anfrage. Die Kindergärten seien derweil von den Massentests ausgenommen. Insgesamt betrifft das Case-Finding-Programm bis zu 30'000 Personen.

Wieso sind diese Massentests notwendig?

In einem gemeinsamen Schreiben an die Eltern und Erziehungsberechtigten nennen der kantonale Krisenstab und das Amt für Gesundheit Baselland drei Gründe für die Notwendigkeit der systematischen Breitentests: Erstens werde das Virus auch von Personen übertragen, die selbst keine Symptome haben. Zweitens begünstige das Umfeld in einer Schule eine gegenseitige Ansteckung, da sehr viele Personen zusammenkommen und sich auch Gruppen immer wieder mischen. Drittens gelte es, eine weitere Ausbreitung der mutierten Covid-19-Viren im Kanton zu verhindern.

Muss sich mein Kind testen lassen?

Nein, die Teilnahme am Case-Finding-Programm ist freiwillig. Ihr geht eine Einverständniserklärung voraus, die jederzeit widerrufen werden kann. Eine Angabe von Gründen bei einer Nicht-Teilnahme wird zu keinem Zeitpunkt gefordert.

Wie und wo laufen die Tests ab?

Getestet wird einmal wöchentlich. Alle Teilnehmenden bekommen hierzu ein Testkit, darin enthalten ist eine Kochsalzlösung (0.9% NaCL), die 15 Sekunden im Mund geschwenkt und anschliessend in ein Proberöhrchen gespuckt wird. Diese Speichelprobe ist völlig schmerzfrei und in kürzester Zeit während des Unterrichts durchführbar. «Ältere Schülerinnen und Schüler können den Test auch selbstständig zu Hause durchführen und die Probe anschliessend mit zur Schule bringen», so Bürki.

Auch bereits Geimpfte dürfen am Case-Finding teilnehmen. Alle Proben werden schliesslich gesammelt und an einen Kurier für den Transport ins Labor übergeben.

Was hat es mit Pooling auf sich?

Die Auswertungen der Speichelproben werden in einem sogenannten Pooling durchgeführt. In diesem Verfahren werden im Labor immer mehrere Proben aus einer Klasse ‹zusammengeschüttet›, dieser Pool wird anschliessend auf Viren analysiert. Somit verläuft die Bestimmung einer allfälligen Covid-19-Infektion innerhalb eines Pools völlig anonymisiert und kann auch nicht auf eine Einzelperson, sondern nur auf die betroffene Klasse zurückgeführt werden.

Wie und wann erhalten die Teilnehmenden das Testresultat?

Bis die Ergebnisse der PCR-Analyse mitgeteilt werden, vergehen zwischen 6 und 10 Stunden, der genaue Zeitraum ist dabei abhängig von Auslastung des Labors und Transportdauer. Eltern und Erziehungsberechtigte erhalten das Testresultat der Klasse ihres Kindes von der Klassenlehrperson auf dem zuvor von der Schule definierten Weg zugestellt.

Was passiert bei einem positiven Poolingresultat?

Fällt das Pooling-Ergebnis einer Schulklasse positiv aus, müssen sich alle Lehrpersonen und Kinder, die im positiv getesteten Pool waren, schnellstmöglich einem PCR-Test in der Abklärungs- und Teststation Feldreben in Muttenz oder in einer der Aussenstellen unterziehen. Dieser Zweittest ist obligatorisch. «Wenn mehrere Personen einer Klasse oder gar mehrere Schulklassen betroffen sind, dann entscheidet der kantonsärztliche Dienst, ob auch jene Personen aus den Klassen, die beim Case-Finding-Programm keine Spuckprobe abgegeben haben, sich testen lassen müssen», sagt Andrea Bürki.

Positive Testergebnisse bei Einzelpersonen werden anschliessend dem BAG und dem kantonsärztlichen Dienst mitgeteilt und die betroffene Person muss sich in Isolation begeben. Ob die betroffene Klasse in den Fernunterricht versetzt wird, entscheidet bei einem positiven Poolingresultat die Schulleitung. Bei positiven Einzeltests hingegen liegt diese Entscheidung beim kantonsärztlichen Dienst. Wie Eltern und Geschwister weiterfahren sollen, wenn ein Familienmitglied in Quarantäne ist, wird jeweils direkt vor Ort in der Teststation abgeklärt.

Wie verläuft das Case-Finding für eine Einzelperson nach einer Infektion?

Wurde eine Person bereits mit dem Covid-19-Virus infiziert, darf sie bis drei Monate nach dem Infektionsdatum nicht am Case-Finding-Programm teilnehmen, wie aus der Einverständniserklärung hervorgeht.

Wer trägt die Kosten für die Tests?

Im Case-Finding-Programm fallen für die Teilnehmenden keinerlei Kosten an. Das Case-Finding übernimmt der Kanton, die Kosten für Tests und Untersuchung in der Abklärungs- und Teststation fallen zu Lasten des Bundes.

* In einer älteren Version des Textes stand noch, dass die Massentests erst ab der 1. Primarklasse durchgeführt würden. Der kantonale Krisenstab BL korrigierte seine frühere Auskunft nun aber. Die Massentests beginnen bereits ab dem Kindergarten.