Über Monate hatte ein Mann Marihuanatransporte zwischen Basel und dem Tessin abgewickelt. Jetzt hat das Basler Strafgericht das Urteil gesprochen.
Weil der Fall bei der Staatsanwaltschaft lange liegengeblieben ist, profitierte der 58-Jährige von einem besonders milden Strafmass: Das Basler Strafgericht verurteilte ihn wegen gewerbs- und bandenmässiger Betäubungsmitteldelikte zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten.
Der Mann hatte über Monate hinweg Marihuanatransporte vom Tessin nach Basel abgewickelt. Im Juni 2015 nahm man ihn mit einer Lieferung von sechs Kilogramm Hanf in Basel fest. Der Mann hatte im Jahr 2014 im Wallis bereits eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten kassiert, weil man ihn beim Kokaintransport erwischte. Die Marihuanatransporte nach Basel fanden kurz danach und somit noch in der Probezeit statt, weshalb er die Strafe eigentlich hätte absitzen müssen.
Doch seit dem Ablauf der Probezeit sind bereits mehr als drei Jahre vergangen, ein Widerruf ist damit nicht mehr möglich. Gerichtspräsident Dominik Kiener betonte, der 58-Jährige sei nun seit sieben Jahren unauffällig. Somit bleibt es bei den erwähnten 18 Monaten bedingt. Das Urteil kann er noch weiterziehen.
Der 58-Jährige hatte ursprünglich in der Untersuchungshaft ein Geständnis abgelegt, es später aber widerrufen. Das Gericht kam zum Schluss, dass seine ersten Aussagen beinahe perfekt zu den anderen Beweismitteln passen: Drogenfahnder haben Bilder vom Abholen wie vom Abliefern der Taschen, auch die Randdaten seines Mobiltelefons passen dazu, ein zweiter Mann aus dem Tessin fuhr jeweils parallel zu ihm nach Basel und kümmerte sich offenbar um das Finanzielle. Dieser Mittäter hat sich allerdings nach Italien abgesetzt und ist unauffindbar.
Beim 58-Jährigen ging das Gericht von mindestens 21 Kurierfahrten aus, insgesamt habe er mindestens 90 Kilogramm Marihuana transportiert. Am Prozess sollten eigentlich vier Angeklagte beurteilt werden, doch die beiden Hauptangeklagten weilen im Ausland. Einer ist der Schriftsteller Boris Krljic, der laut eigenen Aussagen verfolgt wird, weil er ein Enthüllungsjournalist sei. Im Moment weilt er in einer Klinik in Belgrad. Der Gerichtspräsident bemerkte dazu, Krljic sei damals zufällig in das Visier des Betäubungsmitteldezernates geraten, weil in seinem Basler Haus Dealer ein und aus gegangen waren.
Mitangeklagt ist auch ein 64-jähriger Spanier, der momentan in Spanien seine kranke Mutter pflegt. Zumindest seine 52-jährige Freundin aus Polen wurde am Freitag freigesprochen: Laut Gericht hat sie zwar wissentlich Drogentransporte begleitet und auch das Fahrzeug zur Verfügung gestellt, doch dies sei nicht strafbar. Sowohl Krljic wie auch der 64-jährige Spanier werden nun erneut zu einer Verhandlung vorgeladen. Sind sie auch beim nächsten Mal nicht anwesend, kann das Strafgericht ein Urteil in Abwesenheit fällen.