Coronavirus
Nach Zwangs-Schliessung: Unternehmen Mitte erwartet von Basel-Stadt ein Sorry

Das Basler Gesundheitsdepartement machte am Freitag die Kaffeehalle der «Mitte» dicht. Begründung: In einem Restaurationsraum seien Co-Working-Spaces mit Konsumationsangebot nicht erlaubt. Die «Mitte»-Leitung versteht die Welt nicht mehr.

Benjamin Wieland
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Maximal zwanzig Leute hätten in der Kaffeehalle gearbeitet, versichert «Mitte»-Geschäftsleiter Daniel Häni.

Maximal zwanzig Leute hätten in der Kaffeehalle gearbeitet, versichert «Mitte»-Geschäftsleiter Daniel Häni.

bwi

Hat das Unternehmen Mitte gegen das Restaurationsverbot verstossen? Hat es das Verbot lediglich geritzt – oder war da am Ende gar nichts? Das Unternehmen führte nach dem Beizen-Lockdown, den Basel-Stadt Ende November ausgesprochen hatte, einen Tagespass für seine Co-Working-Spaces ein – inklusive der Möglichkeit, zu Mittag zu essen. Eine klare Umgehung der Covid-19-Massnahmen des Kantons sei das, teilte das Basler Gesundheitsdepartement (GD) am vergangenen Freitag mit. Es war via «Prime News» auf das Angebot aufmerksam geworden, darüber berichtet hatte das Onlineportal am Tag zuvor.

Schon am Freitag war der «Mitte»-Leitung eine Verfügung des Kantonsärztlichen Dienstes überbracht worden. Sie liegt der bz vor. Titel: «Sofortige Schliessung des Co-Working-­Space». Es folgte zudem eine Verzeigung an die Staatsanwaltschaft, liess man Geschäftsleiter Daniel Häni wissen.

Co-Working-Spaces bestanden schon vor der Krise

Er sei irritiert über dieses Vorgehen, sagt Häni zur bz. «Wir mussten aus den Medien erfahren, dass wir anscheinend etwas Widerrechtliches betreiben und uns eine Strafanzeige erwartet.» Im erwähnten Artikel sei ein sofortiges Urteil des Gesundheitsdepartementes verkündet worden. «Es gab weder einen Augenschein noch ein Gespräch – nicht mal eine Verwarnung.» Zum Missverständnis komme hinzu, dass ein Beamter zwei Tage vorher sich bei einem Kontrollgang in der «Mitte» zustimmend zum Co-Working geäussert habe.

Beim von der Verfügung betroffenen Angebot handelt es sich lediglich um die Kaffeehalle. Sie stand leer nach den per 23. November erlassenen Covid-19-Massnahmen. Deshalb bot die «Mitte» dort zusätzliche Arbeitsplätze an, wie sie es in den oberen Etagen schon seit der Gründung der «Mitte» vor 22 Jahren gibt – und deren Betrieb durch die Verfügung nicht tangiert ist. Neu war zudem, dass auch Wochen- und Tagespässe buchbar waren.

«Wir wollten unkompliziert Arbeitsplätze anbieten»

Solch einen Tagespass löste der «Prime News»-Autor offensichtlich ein. Er genehmigte sich ein Mittagessen und ging wieder, ohne tatsächlich gearbeitet zu haben. Die Botschaft des Textes: Der Tagespass ist eine Alibiübung, um die Küche besser auszulasten. Oder anders gesagt: Ein fauler Trick, die Massnahmen zu umgehen. Offen bleiben durfte die Küche augenscheinlich, weil sie als Kantine gewertet wird.

Auch der Vorwurf, man habe den Tagespass nur eingeführt, um mehr Essen zu verkaufen, treffe nicht zu, sagt Häni. Der Journalist sei der Erste und Einzige gewesen, der das Angebot missbraucht habe. Auch habe man keinen finanziellen Vorteil: «Im Gegenteil – es waren ideelle Gründe: um Leuten, die sich seit Wochen im Homeoffice befinden, unkompliziert einen Arbeitsplatz anzubieten.» Es seien in der Halle maximal zwanzig Leute am Arbeiten gewesen – und: «Es bestand nie eine Konsumationspflicht.»

Das Gesundheitsdepartement habe «im Affekt überreagiert», vermutet Häni. Bis heute hätten die Behörden nicht erklären können, was man eigentlich falsch gemacht habe. Er gehe davon aus, dass die Verfügung noch zurückgezogen werde oder man im Fall eines Rekurses erfolgreich sei. «Ich finde», ergänzt er, «dass nicht zuletzt aufgrund des Imageschadens eine Entschuldigung der Behörden angebracht wäre.»

Behörden bleiben dabei: In dieser Form nicht erlaubt

Dazu dürfte es kaum kommen. Anne Tschudin, Sprecherin des Gesundheitsdepartements Basel-Stadt, schreibt: «Durch das zur Diskussion stehende Angebot Co-Working-Space wurden die geltenden Bestimmungen zur Schliessung von Restaurants mittels eines Konstrukts umgangen.» Zwar sei Co-Working «grundsätzlich zulässig», jedoch nur in den Büroräumlichkeiten, nicht aber im Kaffeehaus und im Restaurant. Das habe man den Verantwortlichen nach weiteren Abklärungen am Montag mitgeteilt.

Und: Über das Strafmass entscheide die Staatsanwaltschaft.