Politik
Die CVP-Werbung muss weg: Basler Partei legte zu früh mit Wahl-Plakaten los

Die Partei fühlt sich missverstanden. Inserate seien als Unterstützung gegen die Coronakrise gedacht gewesen.

Jonas Hoskyn
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Witzig, aber viel zu früh: Die Imagewerbung der CVP.

Witzig, aber viel zu früh: Die Imagewerbung der CVP.

Nicole Nars-Zimmer

Vitamin C hält gesund, auch die Demokratie. So sieht das zumindest die CVP, die an einer Reihe Plakatflächen in der Stadt Werbung aufgehängt hat. «Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen sie die extreme Linke und Rechte», preist sie ihre Mittepolitik an – zur Parteifarbei passend bebildert mit einer Orange. Die Werbung ist durchaus humorvoll gemacht, aber dummerweise illegal.

Denn die CVP-Plakate hängen an Fläche, die von Kulturservice bespielt werden. Und für diese gibt es klare Regelungen. Politische Werbung ist gemäss dem Konzessionsvertrag erst vier Wochen vor Wahlen zulässig, also frühestens Ende September. Die kantonalen Wahlen finden am 25. Oktober statt.
Nun schreitet der Kanton ein: «Gemäss unserer Einschätzung handelt es sich bei den Plakaten klar um politische Werbung», sagt Daniel Arni, Leiter Allmendverwaltung beim Bau- und Verkehrsdepartement. «Die Plakate werden auf unsere Veranlassung hin abgehängt.»

«Kein Wahl- sondern ein Imageplakat»

Dass die Plakate nicht vorschriftsgemäss sind, hätte die CVP eigentlich wissen müssen. Denn vergangenen Sommer ist bereits die SP mit ihrer Regierungskandidatin Tanja Soland in die gleiche Falle getappt. Die Plakate – damals beim Konkurrenzunternehmen Kulturbox – hingen zu früh und mussten wieder entfernt werden. Das Werbeunternehmen kassierte einen Rüffel und die politische Konkurrenz spottete. Gross geschadet hat das Ganze aber nicht. Soland wurde im ersten Wahlgang souverän gewählt.

Im aktuellen Fall ist offenbar die Firma Kulturservice auf die Partei zugegangen. Das Unternehmen befindet sich in einer schwierigen Lage, weil zurzeit keine Veranstaltungen stattfinden können. Möglich machen sollte die Kampagne ein kleiner Kniff: «Es handelt sich um ein Image- und nicht um ein Wahlplakat», argumentiert Kulturservice-Geschäftsführer Ralf Tannenberger. So befinde sich kein Slogan auf dem Plakat, es werde kein Termin genannt und auch nicht für konkrete Kandidaten die Werbetrommel gerührt. Entsprechend ging Tannenberger bis zur Intervention des Kantons davon aus, dass das Plakat so vorschriftsgemäss aufgehängt werden darf.

«Das Ganze war als eine kleine Unterstützungsaktion von unserer Seite gedacht», erklärt CVP-Präsident Balz Herter. Dienstleister wie Kulturservice würden sich durch die Coronakrise momentan in einer schwierigen Situation befinden. «Nach der Anfrage haben wir entschieden, das Unternehmen mit einem neutralen Sujet zu unterstützen», sagt Herter. Mit dem gleichen Gedanken habe man das Inserat auch in den Quartierzeitungen «Gundeldinger Zeitung» und «Vogel Gryff» geschaltet, «quasi als Back-Up für die Gewerbeanzeigen, die zurzeit nicht reinkommen», sagt Herter.

LDP leistet sich teureres, aber legales Plakat

Schlauer macht es jeweils die LDP. Vergangenes Jahr hat die Partei zu Beginn der Ferien mit einem «allen einen schönen Sommer gewünscht» und dazu ein Plakat mit einem Segelschiff aufhängen lassen.
Im Gegensatz zur CVP-Werbung war dies allerdings kein Verstoss, denn bei der zuständigen Werbefirma APG gibt es für bezahlte Plakate keine Einschränkungen. Dafür musste die LDP aber auch tiefer in die Kasse greifen. Denn die APG-Plakate sind deutlich teuerer als die Kleinplakate.