Das Bundesgericht hat in den Streitigkeiten rund um den Bau des ehemaligen Restaurants La Torre einen ersten Vorentscheid gefällt.
Wie die Nachrichtenagentur «SDA» berichtet, ist das Gesuch des Liegenschaftsbesitzers um aufschiebende Wirkung abgelehnt worden. Die am Dienstag veröffentlichte Zwischenverfügung befand, dass der Eigentümer ohne die aufschiebende Wirkung keinen erheblichen, nicht wiedergutzumachenden Nachteil davontragen würde. Der Antragssteller argumentierte, dass das Basler Bau und Verkehrsdepartement ihn dazu anhielt, Unterhaltsarbeiten an der historischen Liegenschaft vorzunehmen. Diese mussten bis Ende März 2022 erledigt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, würde das Amt eine Ersatzvornahme bei der Regierung beantragen. In diesem Fall würde sie auf gerichtlichem Weg ein Unternehmen beauftragen, das sich um den Unterhalt kümmert. Die Kosten müsste der Eigentümer tragen.
Abgelehnt hat das Bundesgericht das Gesuch, da es der Meinung ist, der Eigentümer könne auch gegen eine allfällige Ersatzvornahme gerichtlich vorgehen. Seitens der Regierung hält man sich in der «La Torre»-Debatte sehr bedeckt. Auf Anfrage der «SDA» wollte eine Sprecherin der Regierung keine Angaben zum Einreichen einer etwaigen Ersatzvornahme des BVD machen: «Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, können wir uns derzeit nicht zu Details äussern.» Mit der Ablehnung der aufschiebenden Wirkung kann der Kanton dem Besitzer nun aber weitere Massnahmen auferlegen, die zum Erhalt der Liegenschaft führen.
Seit rund zwei Jahren streiten sich der Kanton und der Eigentümer schon über die Zukunft des «La Torre». Ein Entscheid wurde noch nicht gefällt. (bz)