Seit einer Woche ist in Basel-Stadt die verschärfte Bettelordnung in Kraft. Die Polizei hat bisher fünf Bussen verteilt.
Per 1. September hat der Basler Regierungsrat das teilrevidierte Übertretungsstrafgesetz in Kraft gesetzt. Seither gelten starke Einschränkungen für Bettelnde. Wer sich nicht daran hält, wird verzeigt oder mit Ordnungsbussen bestraft.
Wie Recherchen zeigen, gingen bei der Kantonspolizei Basel-Stadt in der ersten Woche seit Inkrafttreten der verschärften Bettelordnung sieben Meldungen wegen Verstössen gegen das neue Gesetz ein – täglich eine also. Ausgesprochen wurden gemäss Toprak Yerguz, Sprecher des Justiz- und Sicherheitsdepartements, bisher fünf Ordnungsbussen à 50 Franken.
«Wenn die Ordnungsbussen nach Mahnungen nicht bezahlt werden, wird die Person irgendwann ausgeschrieben, wie bei allen anderen Übertretungen auch», so Yerguz.
Das Community Policing der Kantonspolizei habe seit Anfang der vergangenen Woche die Bettelnden in der Stadt auf die ab letztem Mittwoch geltenden Regeln aufmerksam gemacht. Neben mündlichen Auskünften habe sie auch jene Flyer verteilt, welche den Medien eine Woche zuvor im Rahmen der Medienkonferenz zum Inkrafttreten präsentiert wurden.
«Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die Bettelnden untereinander gut vernetzt und informiert sind. Wir gehen davon aus, dass die neuen Regeln bekannt sind», sagt Yerguz.
Rundgänge zeigen, dass in Basels Aussenquartieren aktuell tatsächlich weniger Bettelnde anzutreffen sind, während die Situation in der Innenstadt etwas anders aussieht.
Die Kantonspolizei habe während den Patrouillenfahrten ein Auge darauf, ob die neuen Regeln eingehalten würden – gerade in der Anfangsphase. Und: Wenn Rückmeldungen aus der Bevölkerung eingehen würden, gehe die Kantonspolizei diesen nach. Dies erfolge während des regulären Tourendiensts.
Derweil hat die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt 25 Verfahren wegen bandenmässigen Bettelns abgeschlossen, wie Sprecher Martin Schütz gegenüber der bz bestätigt. In zwei Fällen sind Strafbefehle ergangen, die aber noch nicht rechtskräftig seien.
23 der 25 Verfahren hat die Staatsanwaltschaft eingestellt, weil sich der Tatbestand nicht erhärten liess. 20 dieser Einstellungen sind gemäss Staatsanwaltschaft rechtskräftig. Da die beiden Strafbefehle eben noch nicht rechtskräftig seien, handle es sich um laufende Verfahren. Die Basler Staatsanwaltschaft könne sich deshalb nicht weiter dazu äussern, so Schütz.