Der ehemalige Trienger Gemeindepräsident und heutige Luzerner Kantonsrat Georg Dubach setzt sich dafür ein, dass der Abstand von Windrädern zu Häusern geregelt wird.
Letzte Woche haben die Trienger Stimmbürger an ihrer Gemeindeversammlung die Gemeindeinitiative angenommen, welche einen Mindestabstand von 700 Metern zwischen Windkraftanlagen und Wohnliegenschaften fordert. Grund für die Initiative war der geplante Windpark ob Kirchleerau und Triengen. Letzte Woche wurde im Luzerner Kantonsparlament auch ein Postulat behandelt, welches vom Trienger FDP-Kantonsrat Georg Dubach eingereicht wurde.
Georg Dubach: Weder im Konzept Windenergie des Bundes noch im Konzept Windenergie des Kantons Luzern ist der Abstand von Windenergieanlagen zu bewohnten Gebäuden verbindlich geregelt. Das zentrale Kriterium beim Bau von solchen Anlagen ist die Akzeptanz der direkt betroffenen Bevölkerung. Die Windenergieanlagen wirken sich nicht nur auf Umwelt und Landschaft, sondern erwiesenermassen auch auf die Menschen aus. Mit meinem Postulat will ich eine gesetzliche Grundlage zum Schutz der Bevölkerung erwirken.
Die Regierung hat erkannt, dass dieses Anliegen nicht nur im Kanton Luzern, sondern auch auf Bundesebene intensiv diskutiert wird. Das Konzept Windenergie des Bundes wurde in die Anhörung gegeben. Es soll die Rahmenbedingungen für die Planung aus Sicht des Bundes festlegen. Mit der teilweise erheblichen Erklärung will der Kanton Luzern die Verabschiedung des bereinigten Konzeptes abwarten und weitere Schritte prüfen.
Im Kanton Luzern sind in letzter Zeit einige Gebiete für die Realisierung von möglichen Windenergieanlagen ausgeschieden worden. Der Kantonsrat hat erkannt, dass die daraus entstehenden Immissionen (Schall und Infraschall) Mindestabstände erfordern. Entsprechend wird befürchtet, dass in den einzelnen betroffenen Gebieten individuelle Forderungen gestellt werden. Eine gesetzliche Grundlage soll für eine einheitliche Lösung sorgen.
Wenn die Rahmenbedingungen für solche Windparkanlagen stimmen, bin ich keineswegs gegen die Gewinnung von Windkraft. Auch nicht auf der Kulmerauer Allmend. Solche Anlagen müssen den Anliegen der betroffenen Bevölkerung Rechnung tragen.
Die einheimische Windkraft wird für den Atomausstieg unbedeutend sein und kann den Stromerzeugungsmix höchstens ergänzen. Das zeigen die Windmessungen deutlich, ist doch der Auslastungsfaktor von knapp 20 Prozent sehr gering. Werden aufgrund dieser Tatsachen solche Anlagen von der Bevölkerung akzeptiert und die Rahmenbedingungen eingehalten, sollen solche Anlagen gebaut werden können.