Lenzburg
Gastrobetriebe in der Altstadt werden für Aussenbestuhlung wieder zur Kasse gebeten

Zwei Jahre lang hatte der Stadtrat den Gastronominnen und Gastronomen die Gebühren erlassen, wenn sie auf die Rathausgasse hinaus wirteten und so öffentlichen Grund nutzten. Aus Fairness gegenüber anderen Betrieben hat der Stadtrat für dieses Jahr anders entschieden.

Eva Wanner
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Draussen in der Altstadt wirten kostet in Lenzburg wieder.

Draussen in der Altstadt wirten kostet in Lenzburg wieder.

Ruth Steiner

Flanieren, hier einen Kaffee trinken, dort eine Glace essen – oder aktuell doch eher Glühwein trinken und eine warme Suppe löffeln. Stehen draussen Tische und Stühle, lädt das ein, sich zu setzen und zu konsumieren.

Als die Gastronomiebetriebe in den Jahren 2020 und 2021 genau dies taten, erliess ihnen die Stadt die Gebühren für die vertraglich vereinbarte Benützung des öffentlichen Grundes. Heuer ist das anders. Rund 12’500 Franken mehr werden in diesem Jahr in die Stadtkasse fliessen. «Es geht nicht um wahnsinnige Beträge, weder um eine grosse Entlastung für die Stadt noch eine grosse Belastung für die Betriebe», sagt Vize-Stadtammann Andreas Schmid. Aber um eine Grundsatzfrage, ein Prinzip. Und in diesem Sinne hat der Stadtrat die Entscheidung gefällt, dass Gastrobetriebe in diesem Jahr in der Altstadt wieder die Gebühr für die Nutzung des öffentliches Grunds bezahlen müssen, wenn sie draussen Tische und Stühle aufstellen.

Was gleich bleibt wie die beiden Jahre zuvor, ist, dass die Betriebe zusätzliche Flächen bekommen, also öffentlichen Raum auf der Rathausgasse nutzen dürfen. Dies, um in den nötigen, pandemiebedingt vorgeschriebenen Abständen überhaupt draussen wirten zu können. Für die zusätzliche Fläche werden die Betriebe auch nicht zur Kasse gebeten.

Wer auf eigenem Grund aufstuhlt, bekommt auch nichts

Das Prinzip, aus dem der Stadtrat entschieden hat, lautet Gleichbehandlung, erläutert Schmid: «Wer auf dem eigenen Grund Tische und Stühle aufstellt, bekommt dafür auch keinen Batzen.» Die zusätzliche Fläche in der Rathausgasse zur Verfügung zu stellen, sei ein Entgegenkommen, «wir wollen gute Rahmenbedingungen für die Betriebe schaffen», so der Vize-Stadtammann. Die zusätzliche wirtschaftliche Förderung wiederum empfinde der Stadtrat aber als nicht mehr gerechtfertigt. Mit angekündigten Lockerungen habe der Entscheid indes nichts zu tun, erläutert Schmid. Der Beschluss vom letzten Jahr ist ausgelaufen. Jener, der für das laufende Jahr getroffen wurde, soll bis Ende Jahr gültig bleiben – egal, was Bundesrat oder Kanton in Sachen Pandemie beschliessen. Die Betriebe sollen Planungssicherheit haben.

Was gesondert und unabhängig von der aktuellen Situation ein Thema sei: die Belebung der Rathausgasse. Mit der Frage, wie die Altstadt von Lenzburg belebt werden soll, werde sich der Stadtrat zu einem späteren Zeitpunkt auseinandersetzen, so Schmid.